3G-Regel am Arbeitsplatz in Österreich

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Mit einer 3G-Regel am Arbeitsplatz will Österreich wieder Schwung in die Impfkampagne gegen das Coronavirus bringen. Seit Montag müssen alle, die Kontakt zu anderen Menschen nicht ausschließen können, getestet, genesen oder geimpft sein. Für eine 14-tägige Übergangsfrist kann man auch durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Regel zumindest stichprobenartig zu kontrollieren. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro. Arbeitsrechtler haben auf etwaige Konflikte mit dem Datenschutzgesetz hingewiesen, wenn Firmen eine Liste ungeimpfter Mitarbeiter führen.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Österreich steigt unterdessen weiter deutlich. Innerhalb von 24 Stunden wurden 4523 Fälle gemeldet, wie das Gesundheits- und das Innenministerium am Montag berichteten. Vergangenen Montag waren es 2850 Neuinfektionen. Auf den Intensivstationen wurden den Angaben zufolge 292 Menschen behandelt.

Ab einer Zahl von 300 Intensivpatienten tritt mit einer Woche Vorlaufzeit die zweite der fünf Stufen des neuen Maßnahmenplans der Regierung in Kraft. Dann ist unter anderem der Zutritt zur Nachtgastronomie und zu Après-Ski-Lokalen nur noch Genesenen und Geimpften gestattet. Ab 500 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten gilt diese Regel auch für alle anderen gastronomischen Betriebe und die Hotels. Ab 600 Betten droht ein Lockdown für Ungeimpfte.

Die Regierung erhofft sich von der Verschärfung, dass sich wieder mehr Menschen impfen lassen. In Österreich sind rund 63 Prozent der Menschen vollständig gegen die neue Lungenkrankheit geimpft, in Deutschland sind es etwa 66 Prozent.

Ab Mitte November tritt nach den Worten von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) eine weitere Maßnahme in Kraft. Dann soll unter den Testmethoden nur noch ein PCR-Test für Zutritt zum Arbeitsplatz gültig sein.

Sechs von neun österreichischen Bundesländern haben ihrerseits strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte angekündigt. In Restaurants und Bars sowie bei größeren Veranstaltungen erhalten ab 8. November nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt, wie die Behörden am Samstag berichteten. Auch ein negativer Test reicht dann bei Ungeimpften nicht mehr aus. Vielerorts wird zudem das Tragen einer FFP2-Maske etwa in Einkaufszentren oder Markthallen vorgeschrieben. Die Kontrollen sollen verschärft werden. (dpa)


 

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