3G-Regel bringt Restaurants und Hotels in Schleswig-Holstein mehr Normalität

| Politik Politik

Mit 3G entfallen in Schleswig-Holstein Maskenpflicht und Obergrenzen bei Veranstaltungen. Das bringt beim Kino-Besuch, im Fußballstadion oder Restaurant wieder mehr Normalität. Das Abstandsgebot ist nur noch eine Empfehlung.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens kehrt für Geimpfte, Genesene und Getestete in der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein wieder ein Stück Normalität ein. Überall dort, wo die sogenannte 3G-Regelung in Innenbereichen gilt, sind am Montag bisherige Vorschriften weggefallen. Dazu zählen die Maskenpflicht und auch Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen drinnen.

Hintergrund ist der Paradigmenwechsel, den die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP in der vergangenen Woche mit der neuen Corona-Verordnung beschlossen hat. Die Jamaika-Koalition begründete dies mit der seit Wochen relativ konstanten Inzidenz und einer geringen Hospitalisierungsrate.

Die Maskenpflicht gilt nur noch beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel. Kino- oder Konzertsäle können bei Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Bei Sportveranstaltungen gibt es keine Zuschauer-Obergrenzen mehr. Auch in Diskotheken darf wieder ohne Maske getanzt werden. Wer nicht vollständig geimpft ist, braucht aber ein höchstens sechs Stunden altes Testergebnis.

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist in Schleswig-Holstein nur noch eine Empfehlung (Ausnahme sind Wahlgebäude). Die Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen sind nahezu aufgehoben worden. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sporteinrichtungen und touristische Busfahrten.

Auch beim Einchecken im Hotel gilt in Schleswig-Holstein die 3G-Regel, die Vorgaben zu wiederholten Tests sind entfallen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.