3G-Regelungen in Hotels und Restaurants: föderaler Flickenteppich

| Politik Politik

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August sollen Klarheit schaffen. Auch Gastronomie und Hotellerie könnten von den Lockerungen profitieren –doch noch herrscht ein Flickenteppich an Verordnungen, wie eine Grafik verdeutlicht.

Angesichts steigender Infektionszahlen droht Deutschland eine vierte Corona-Welle im Herbst. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich deshalb am 10. August auf Regelungen und Maßnahmen verständigt, um die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen und einen erneuten Lockdown unbedingt zu vermeiden.

Eine zentrale Rolle spielt dabei das 3G-Prinzip –Genesen, Geimpft, Getestet. Spätestens ab dem 23. August sollen in bestimmten Innenräumen im öffentlichen Leben nur noch Personen Zutritt finden, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind oder genesen. Alle anderen benötigen dann einen negativen Antigen- oder PCR-Test.

Für die Gastronomie und Hotellerie, die wie kaum eine andere Branche von den „Lockdown“-Verordnungen betroffen war, könnte eine solche bundeseinheitliche Regelung dringend benötigte Planungssicherheit für die Herbstmonate bedeuten. Doch wie schon in der Vergangenheit drohen auch diesmal zahlreiche Detailregelungen der einzelnen Bundesländer die angestrebte Übersichtlichkeit zu konterkarieren.

Während einige Bundesländer die von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossenen Maßnahmen bereits umsetzen oder eine Umsetzung zum 23. August angekündigt haben, verknüpfen andere Länder die 3G-Regelungen in der Innengastronomie und Hotellerie mit Inzidenzwerten. Wieder andere wollen zusätzlich zum Inzidenzwert weitere Parameter berücksichtigen. Und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder brachte direkt nach der MPK gar eine 2G-Regelung in absehbarer Zukunft ins Spiel.

„Erneut hat die Ministerpräsidentenkonferenz Uneinigkeit als Ergebnis hervorgebracht. Was wir derzeit sehen ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und damit ein Rückfall in Zeiten, die das Gastgewerbe nicht vermisst“, kritisiert ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl den Status Quo.

Mit einer exklusiven Grafik, die wöchentlich aktualisiert wird, gibt ETL ADHOGA von jetzt an Gastronomen, Hoteliers und Kunden einen Überblick über die geltenden Verordnungen für Innen- und Außengastronomie sowie Hotellerie in den einzelnen Bundesländern.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.