5 Prozent mehr Lohn für Beschäftigte im Gastgewerbe in Baden-Württemberg

| Politik Politik

Der DEHOGA Baden-Württemberg und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich darauf geeinigt, die Tariflöhne und -gehälter vom 1. Januar 2022 an durchgängig um 5 Prozent anzuheben, um einen Inflationsausgleich für die Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls.

Die Vereinbarung der Tarifpartner gilt zunächst für drei Monate. Im Laufe des 1. Quartals 2022 soll ein neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Branche erarbeitet werden, der nicht nur die Vorgabe eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro berücksichtigt, sondern auch eine neue, modernisierte Tarifstruktur beinhaltet.

5 Prozent mehr Lohn im Gastgewerbe in Baden-Württemberg

„Die kurzfristige Lohnerhöhung in Höhe von 5 Prozent ist ein positives Signal an unsere Beschäftigten“, erklärt DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Trotz der aktuell extrem schwierigen Wirtschaftslage der Betriebe gelte es, „den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemeinsam mit uns durch diese schwere Krise gehen, unsere Wertschätzung und Anerkennung auszudrücken“, betont der Verbandsvorsitzende. Die Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5 % soll im bisherigen Tarifvertragssystem für alle Tarifpositionen zum 1.01.2022 wirksam werden.

Engelhardt betont, dass man mit der Vereinbarung an die Belastungsgrenze der von der Krise gebeutelten Unternehmen gegangen sei. „Jeder Euro Kostenbelastung tut aktuell richtig weh, trotzdem wollen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Branche einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bieten.“

Ausbildungsvergütungen werden überproportional angepasst

Die Sozialpartner haben außerdem vereinbart, die Ausbildungsvergütungen überproportional anzupassen. Sie betragen zukünftig im 1. Ausbildungsjahr 800 Euro brutto pro Monat, im 2. Ausbildungsjahr 900 Euro brutto und ab dem 3. Ausbildungsjahr 1.000 Euro brutto.

Die jetzt getroffene Vereinbarung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem modernisierten Lohn- und Gehaltstarifvertrag, der sich von nicht mehr zeitgemäßen Tarifpositionen mit teilweise nicht mehr existierenden Berufen löst (z. B. „Kaltmamsell“) und besser zur aktuellen Arbeitswelt in Gastronomie und Hotellerie passt. Ein solcher Vertrag soll während des 1. Quartals 2022 erarbeitet werden.

Das zweistufige Vorgehen der Tarifpartner ist auch durch den krisenbedingten Stillstand der Tarifarbeit begründet. DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt dazu: „Der bisherige Lohn- und Gehaltstarifvertrag galt seit dem 31.12.2019 nur noch in Nachwirkung. Mit der kurzfristigen, linearen Anhebung um 5 Prozent schaffen wir einen Ausgleich für die Jahre 2020 und 2021. Ein modernisierter Tarifvertrag, der auch die angekündigte Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro berücksichtigt, soll dann spätestens zum 2. Quartal 2022 kommen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.