5 Prozent mehr Lohn für Beschäftigte im Gastgewerbe in Baden-Württemberg

| Politik Politik

Der DEHOGA Baden-Württemberg und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich darauf geeinigt, die Tariflöhne und -gehälter vom 1. Januar 2022 an durchgängig um 5 Prozent anzuheben, um einen Inflationsausgleich für die Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls.

Die Vereinbarung der Tarifpartner gilt zunächst für drei Monate. Im Laufe des 1. Quartals 2022 soll ein neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Branche erarbeitet werden, der nicht nur die Vorgabe eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro berücksichtigt, sondern auch eine neue, modernisierte Tarifstruktur beinhaltet.

5 Prozent mehr Lohn im Gastgewerbe in Baden-Württemberg

„Die kurzfristige Lohnerhöhung in Höhe von 5 Prozent ist ein positives Signal an unsere Beschäftigten“, erklärt DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Trotz der aktuell extrem schwierigen Wirtschaftslage der Betriebe gelte es, „den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemeinsam mit uns durch diese schwere Krise gehen, unsere Wertschätzung und Anerkennung auszudrücken“, betont der Verbandsvorsitzende. Die Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5 % soll im bisherigen Tarifvertragssystem für alle Tarifpositionen zum 1.01.2022 wirksam werden.

Engelhardt betont, dass man mit der Vereinbarung an die Belastungsgrenze der von der Krise gebeutelten Unternehmen gegangen sei. „Jeder Euro Kostenbelastung tut aktuell richtig weh, trotzdem wollen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Branche einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bieten.“

Ausbildungsvergütungen werden überproportional angepasst

Die Sozialpartner haben außerdem vereinbart, die Ausbildungsvergütungen überproportional anzupassen. Sie betragen zukünftig im 1. Ausbildungsjahr 800 Euro brutto pro Monat, im 2. Ausbildungsjahr 900 Euro brutto und ab dem 3. Ausbildungsjahr 1.000 Euro brutto.

Die jetzt getroffene Vereinbarung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem modernisierten Lohn- und Gehaltstarifvertrag, der sich von nicht mehr zeitgemäßen Tarifpositionen mit teilweise nicht mehr existierenden Berufen löst (z. B. „Kaltmamsell“) und besser zur aktuellen Arbeitswelt in Gastronomie und Hotellerie passt. Ein solcher Vertrag soll während des 1. Quartals 2022 erarbeitet werden.

Das zweistufige Vorgehen der Tarifpartner ist auch durch den krisenbedingten Stillstand der Tarifarbeit begründet. DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt dazu: „Der bisherige Lohn- und Gehaltstarifvertrag galt seit dem 31.12.2019 nur noch in Nachwirkung. Mit der kurzfristigen, linearen Anhebung um 5 Prozent schaffen wir einen Ausgleich für die Jahre 2020 und 2021. Ein modernisierter Tarifvertrag, der auch die angekündigte Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro berücksichtigt, soll dann spätestens zum 2. Quartal 2022 kommen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.