Ab Donnerstag 2G plus in vielen Restaurants und Hotels in Mecklenburg-Vorpommern

| Politik Politik

Ab Donnerstag haben in Mecklenburg-Vorpommern nur noch Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test Zugang zu vielen Freizeitbereichen. Diese sogenannten 2G-plus-Regeln greifen, weil die maßgebliche Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz landesweit auch am Mittwoch über dem Schwellenwert von 6,0 lag, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) mitteilte. Die Zahl gibt an, wie viele Menschen je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen mit Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert worden sind.

Die 2G-plus-Regel gilt ab Donnerstag landesweit für den Zutritt etwa zu Restaurants, Hotels, Schwimmbädern, Kinos oder Theatern. Gleiches gilt auch für den Besuch von Kosmetik- oder Tattoostudios.

2G plus gilt auch im Erwachsenensport im Amateurbereich für Zuschauer und Sportler und im Profibereich für Zuschauer. Tanzveranstaltungen in Clubs und Discos sind verboten. Zudem gilt für Weihnachtsmärkte grundsätzlich die 2G-Regel, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber ohne zusätzliche Testerfordernisse.

2G plus in ganz Mecklenburg-Vorpommern - das sind die Regeln

Es hatte sich angekündigt - seit Donnerstag gilt im Nordosten in Teilen des öffentlichen Lebens für Innenbereiche die sogenannte 2G-plus-Regel - also abgesehen von Ausnahmen nur Zutritt für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem negativem Corona-Test.

Hier gilt die 2G-plus-Regel: Für den Restaurantbesuch, auf Messen, bei Feiern außerhalb der eigenen vier Wände, beim Besuch von Kinos, Theatern, Konzerten, Museen - aber auch in Schwimmbädern oder Fitnessstudios. Außerdem gilt 2G plus für sogenannte körpernahe Dienstleistungen, also den Besuch von Kosmetik- oder Tattoostudios. Der Friseurbesuch ist ausgenommen. Für diesen gilt 3G - also Zutritt für Geimpfte, Genesene oder Menschen mit negativem Corona-Test.

Auch in Hotels oder Ferienwohnungen gilt 2G plus mit Ausnahme von zwingend erforderlichen Aufenthalten, die beruflich oder medizinisch bedingt sind. Beim Erwachsenensport gilt im Amateurbereich 2G plus für Zuschauer und Sportler und im Profibereich für Zuschauer. Auch für den Stadionbesuch gilt die Regelung.

Diese Regeln gelten außerdem: Für Weihnachtsmärkte gilt grundsätzlich die 2G-Regel, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber ohne zusätzliche Testerfordernisse. Tanzveranstaltungen in Clubs und Discos sind verboten. Außerdem gelten Teilnehmerbegrenzungen auf 50 Prozent der Kapazität bei Veranstaltungen in Innen- und auch Außenbereichen, etwa in Fußballstadien.

Diese Ausnahmen gibt es: Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren. Ältere Kinder bis elf Jahren müssen einen negativen Test vorlegen. Ausgenommen sind noch bis Jahresende auch Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und Schwangere - auch diese Gruppen müssen aber einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Ausnahmen gelten auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Mögliche Verschärfungen: Die Maßnahmen entsprechen der Warnstufe Orange. Für Rot - die höchste Stufe der landeseigenen Corona-Stufenkarte - sind Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Menschen vorgesehen. Außerdem soll dann in Teilen des Handels 2G gelten - also nur Zugang für Geimpfte und Genesene. Für Weihnachtsmärkte soll dann 2G plus greifen.

Landesweit würden diese Maßnahmen greifen, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 9,0 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen mit Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert worden sind. Für das Land lag er am Mittwoch bei 8,6.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten die Verschärfungen gemäß Warnstufe Rot bereits seit Donnerstag, wie der Landkreis am Mittwochabend ankündigte. Der Landkreis befand sich zuletzt drei Tage in Folge im roten Bereich. Je nach regionaler Stufe können in Landkreisen schärfere Regeln als auf Landesebene gelten, jedoch nicht lockerere. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.