Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe IV laufen an

| Politik Politik

Seit Freitag laufen die Abschlagszahlungen für Antragsteller derÜberbrückungshilfe IV in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bzw. maximal 100.000 Euro pro Fördermonat durch die Bundeskasse an. Schon im Laufe dieser Woche sollen die ersten Antragsteller laut Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums ihr Geld auf dem Konto haben.

Seit Freitag können zudem Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Zunächst ist die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar. Die FAQ sind hier verfügbar.

Daneben sind jetzt großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (erstes Programm aus dem Frühjahr 2020) jetzt möglich. Zur Erleichterung von Rückzahlungen im Rahmen der anstehenden Überprüfungen der Corona-Soforthilfen durch die Bewilligungsstellen erhalten die Länder angesichts der aktuellen Corona-Situation mehr Flexibilität. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung wird die Frist zur Vorlage der Schlussberichte der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit wird es möglich, Unternehmen und Selbständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.

Darüber hinaus bleibt im KfW-Sonderprogramm die Rückzahlung der Kredite (KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit mit Haftungsfreistellung, KfW-Schnellkredit) flexibel. So ist die nachträgliche Einräumung eines zweiten Tilgungsfreijahres bei Krediten mit nur einem tilgungsfreien Anlaufjahr weiterhin unbürokratisch möglich und kann über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Die ursprünglich bis 31.12.2021 befristete Regelung wurde bis 17.06.2022 (Antragseingang bei der KfW) verlängert.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.