Airbnb & Co. sollen Unterkünfte zukünftig EU-weit bei Behörden anmelden müssen 

| Politik Politik

Sind Gastgeber von Privatunterkünften in Städten und Gemeinden gemeldet? Und stimmen ihre Angaben? Online-Anbieter wie Airbnb könnten solche Daten künftig den Behörden mitteilen müssen. Die EU-Minister wollen damit nicht nur für mehr Fairness sorgen.

Vermittler von Unterkünften wie Airbnb sollen nach dem Willen der EU-Länder künftig Daten mit Städten und Gemeinden teilen, um unter anderem besser auf großen Touristenandrang vorbereitet zu sein. Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission stimmten die zuständigen EU-Minister am Donnerstag in Brüssel zu. In der EU machen Kurzzeitvermietungen fast ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus.

Wegen des massenhaften Touristenandrangs waren einige Städte bereits aktiv geworden. So führte Amsterdam 2020 eine Registrierungspflicht für Airbnb ein. Die neuen Vorgaben sollen die Regeln in den einzelnen Staaten vereinheitlichen. Davon würden neben den Plattformen und Behörden auch Gastgeber und Reisende profitieren, sagte die schwedische Wirtschaftsministerin Ebba Busch.

Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass Gastgeber ihre Zimmer, Wohnungen oder Häuser bei den Behörden anmelden müssen. Dies solle auch zur Sicherheit der Nutzer beitragen und Betrug bekämpfen, hieß es. Die Online-Plattformen müssten diese Anmeldung stichprobenartig prüfen und die Behörden über fehlende Registrierungsnummern oder fehlerhafte Angaben informieren.

Zudem sollen die Anbieter regelmäßig mitteilen, wie viele Gäste wie lange bleiben. Mit den Daten sollen die Behörden die Vermietungen besser steuern können. Auch sollen fairere Wettbewerbsbedingungen für andere Anbieter von Unterkünften wie Hotels geschaffen werden.

Ziel der EU-Kommission war zudem, dass Städte und Gemeinden sich besser auf einen Touristenandrang vorbereiten können. So sollen etwa Angebote wie Müllentsorgung, aber auch Öffnungszeiten von Touristeninformationen oder Taktung der Abfallentsorgung besser geregelt werden können.

Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Einigung der Minister. «Die Mitgliedstaaten können so für fairen Wettbewerb sorgen und ihr Recht besser durchsetzen», sagte Staatssekretär Sven Giegold (Grüne). Die Zweckentfremdung von Wohnraum könne vermieden und das Interesse von Mietern und Mieterinnen geschützt werden.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf eine gemeinsame Position einigen. Zudem ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

size=0 width="100%" align=center>

 

Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.