Anhörung im Bundestag zu Künstlicher Intelligenz und Robotik in Tourismus und Gastronomie

| Politik Politik

Der Tourismusausschuss hat sich am Mittwoch, 15. März 2023, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Künstliche Intelligenz und Robotik  Chancen für den Tourismus“ befasst. Fünf Sachverständige beantworteten Fragen der Abgeordneten zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Reisebranche und von Robotern, beispielsweise in der Gastronomie.

KI-Einsatz in Tourismusbranche

Prof. Dr. Wolfram Höpken von der Hochschule Ravensburg-Weingarten sagte, dass sich KI im Tourismus gut dazu eigne, Projektionen von Menschenansammlungen zu bestimmten Zeitpunkten anzufertigen. „Damit lassen sich Touristenströme besser lenken, beispielsweise in sensiblen Umweltbereichen, in denen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig aufhalten sollten“, sagte Höpken.

Doch um dies gut umsetzen zu können, brauche es sehr große Datenmengen. Diese zu sammeln bedürfe jedoch noch eines recht großen Aufwandes. Ebenso wie die Entwicklung wirklich leistungsfähiger Roboter für den Tourismus- und Gastronomiebereich. „Die Roboter, die wir jetzt sehen, sind noch etwas eingeschränkt in ihren Möglichkeiten.“

Roboter zur Entlastung der Belegschaft

Lieselotte Wegner, Park Manager bei Landal GreenParks Leiwen & Kell am See, berichtete vom Einsatz eines eben solchen Roboters in ihrem Betrieb. „Für die Gäste ist der Roboter ein Highlight, er hat fast schon einen Marketingeffekt“, so Wegner. Er sei aber auch durchaus in der Lage, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service zu entlasten.

So könne der Roboter an die Tische gerufen werden, um dreckiges Geschirr aufzunehmen und es direkt in die Spülküche zu bringen. „Das sorgt bereits dafür, einen Stressfaktor bei der Belegschaft wegzunehmen“, sagte Wegner. Insgesamt habe der Roboter eine sehr gute Resonanz unter der Belegschaft und den Gästen.

KI zur Verbesserung des Destinationsmanagements

Alexander Mirschel von der Realizing Progress GmbH & Co KG sagte, dass die KI kein Allheilmittel sei, aber sehr viel Potenzial habe, das Destinationsmanagement im Tourismus zu verbessern.

Doch es sei auch wichtig, gleichzeitig zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auch vertrauensbildende Maßnahmen bei den Menschen zu ergreifen. Die Skepsis in Deutschland gerade bei Projekten, die mit Datenverarbeitung zu tun haben, sei sehr groß: „Gefühlt neigen wir in Deutschland dazu, eher die Nachteile der Datenverarbeitung zu sehen“, so Mirschel.

Keine Gefahr für klassische Reisebüros

Alexandra WolframmLeiterin Public Affairs beim Reiseunternehmen Booking.com, berichtete, dass ihr Unternehmen KI bereits sehr stark nutze. „Ohne eine Vorsortierung durch das System wären die Reisenden von der schieren Fülle des Angebots überfordert“, sagte Wolframm. Auch die Mitarbeitenden bekämen durch die KI Unterstützung bei der Sichtung der Angebote.

Eine Gefahr, dass klassische Reisebüros durch einen Ausbau der künstlichen Intelligenz verschwinden werden, sah Wolframm nicht. „Der Tourismus ist immer noch ein Bereich, in dem es auf die zwischenmenschliche Beziehungen und persönliche Beratung ankommt.“ Wenn sich die Reisebüros ihre Beratungsqualität bewahrten, sehe sie keine Gefahr für deren Angebot.

Automatisiert Anfragen beantworten

Nicolas Götz, CEO der Adigi GmbH, sagte, dass durch die Corona-Pandemie mehr als deutlich geworden sei, wie hilfreich KI ist. Kein Mensch im wortwörtlichen Sinn habe all die tausenden Anfragen, die irgendwo liegen geblieben sind, beantworten können. Es habe teils Monate gedauert, den Informationsbedarf decken können, der in dieser Zeit angefallen sei, wie etwa Fragen nach Rückerstattungsmöglichkeiten bei Reisen oder Einreisemöglichkeiten.

„Hätten wir damals schon Systeme gehabt, die automatisiert Anfragen erkennen und beantworten können, wäre das ein Segen für alle gewesen, für die Branche, für die Kundinnen und Kunden, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Ganze ausbaden mussten.“ 

Sachverständigenliste
Stellungnahmen

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.