Anpassungen bei Energiepreisbremsen für Hotels und Restaurants geplant

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Bei den staatlichen Energiepreisbremsen sind Nachbesserungen für Unternehmen etwa aus der Gastronomie geplant, die von pandemie- oder flutbedingten Schließungen betroffen waren. Das verlautete aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Die geplante Anpassung bleibt allerdings noch deutlich hinter den Erwartungen der Branche zurück.

Bisher werde bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. 2021 habe der Verbrauch jedoch durch die Folgen der Pandemie und der verhängten Schutzmaßnahmen in vielen Branchen deutlich unter dem normalen Niveau gelegen, hieß es. Ein Beispiel sei das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hinzu komme die Situation von Unternehmen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die von den Auswirkungen der Flutkatastrophe im Jahr 2021 betroffen waren.

Geplant sei konkret: Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht hätten und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, sollen einen einmaligen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Im Ergebnis werde so das Jahr 2019 statt 2021 als Referenzjahr angelegt. Der Ausgleich müsse beantragt werden. Durch eine Bagatellgrenze von 1000 Euro bei Strom und 10 000 Euro bei Gas und Wärme solle gewährleistet werden, dass man sich auf wirkliche Härtefälle konzentriere. 

Die geplante Anpassung, die auf 50 Prozent weniger Energieverbrauch abstellt, bleibt allerdings noch deutlich hinter den Erwartungen und Foderungen der Branchen zurück. Ingrid Hartges, die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, sagte gegenüber Tageskarte: Richtig ist, dass endlich die Notwendigkeit gesehen wird, dass die Benachteiligung der Corona betroffenen Unternehmen durch das Referenzjahr 2021 gesehen wird. Die definierten Kriterien lassen befürchten, dass es ins Leere läuft. So wird die Benachteiligung nicht beseitigt. Die betroffenen Unternehmen dürfen versichert sein, dass sich der DEHOGA in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wird, um notwendige Korrekturen zu erreichen! Dem Bundeswirtschaftsministrrium wurde die Kritik bereits übermittelt." (mit dpa)


 

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