Anpassungen bei Energiepreisbremsen für Hotels und Restaurants geplant

| Politik Politik

Bei den staatlichen Energiepreisbremsen sind Nachbesserungen für Unternehmen etwa aus der Gastronomie geplant, die von pandemie- oder flutbedingten Schließungen betroffen waren. Das verlautete aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Die geplante Anpassung bleibt allerdings noch deutlich hinter den Erwartungen der Branche zurück.

Bisher werde bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. 2021 habe der Verbrauch jedoch durch die Folgen der Pandemie und der verhängten Schutzmaßnahmen in vielen Branchen deutlich unter dem normalen Niveau gelegen, hieß es. Ein Beispiel sei das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hinzu komme die Situation von Unternehmen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die von den Auswirkungen der Flutkatastrophe im Jahr 2021 betroffen waren.

Geplant sei konkret: Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht hätten und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, sollen einen einmaligen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Im Ergebnis werde so das Jahr 2019 statt 2021 als Referenzjahr angelegt. Der Ausgleich müsse beantragt werden. Durch eine Bagatellgrenze von 1000 Euro bei Strom und 10 000 Euro bei Gas und Wärme solle gewährleistet werden, dass man sich auf wirkliche Härtefälle konzentriere. 

Die geplante Anpassung, die auf 50 Prozent weniger Energieverbrauch abstellt, bleibt allerdings noch deutlich hinter den Erwartungen und Foderungen der Branchen zurück. Ingrid Hartges, die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, sagte gegenüber Tageskarte: Richtig ist, dass endlich die Notwendigkeit gesehen wird, dass die Benachteiligung der Corona betroffenen Unternehmen durch das Referenzjahr 2021 gesehen wird. Die definierten Kriterien lassen befürchten, dass es ins Leere läuft. So wird die Benachteiligung nicht beseitigt. Die betroffenen Unternehmen dürfen versichert sein, dass sich der DEHOGA in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wird, um notwendige Korrekturen zu erreichen! Dem Bundeswirtschaftsministrrium wurde die Kritik bereits übermittelt." (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.