Anpassungen bei Energiepreisbremsen für Hotels und Restaurants geplant

| Politik Politik

Bei den staatlichen Energiepreisbremsen sind Nachbesserungen für Unternehmen etwa aus der Gastronomie geplant, die von pandemie- oder flutbedingten Schließungen betroffen waren. Das verlautete aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Die geplante Anpassung bleibt allerdings noch deutlich hinter den Erwartungen der Branche zurück.

Bisher werde bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. 2021 habe der Verbrauch jedoch durch die Folgen der Pandemie und der verhängten Schutzmaßnahmen in vielen Branchen deutlich unter dem normalen Niveau gelegen, hieß es. Ein Beispiel sei das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hinzu komme die Situation von Unternehmen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die von den Auswirkungen der Flutkatastrophe im Jahr 2021 betroffen waren.

Geplant sei konkret: Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht hätten und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, sollen einen einmaligen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Im Ergebnis werde so das Jahr 2019 statt 2021 als Referenzjahr angelegt. Der Ausgleich müsse beantragt werden. Durch eine Bagatellgrenze von 1000 Euro bei Strom und 10 000 Euro bei Gas und Wärme solle gewährleistet werden, dass man sich auf wirkliche Härtefälle konzentriere. 

Die geplante Anpassung, die auf 50 Prozent weniger Energieverbrauch abstellt, bleibt allerdings noch deutlich hinter den Erwartungen und Foderungen der Branchen zurück. Ingrid Hartges, die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, sagte gegenüber Tageskarte: Richtig ist, dass endlich die Notwendigkeit gesehen wird, dass die Benachteiligung der Corona betroffenen Unternehmen durch das Referenzjahr 2021 gesehen wird. Die definierten Kriterien lassen befürchten, dass es ins Leere läuft. So wird die Benachteiligung nicht beseitigt. Die betroffenen Unternehmen dürfen versichert sein, dass sich der DEHOGA in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wird, um notwendige Korrekturen zu erreichen! Dem Bundeswirtschaftsministrrium wurde die Kritik bereits übermittelt." (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.