Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet am 31. März - Änderungsanträge Überbrückungshilfe IV möglich

| Politik Politik

Die Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet am 31. März 2022. Ferner sind Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe IV ab sofort möglich. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu einige Informationen rund um die Überbrückungshilfe und sonstige Coronahilfen zusammengestellt, die der DEHOGA veröffentlicht hat.

Überbrückungshilfen:

  • Es sei daran erinnert, dass die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus zum 31. März 2022 ausläuft (Erst- und materielle Änderungsanträge). Die registrierten prüfenden Dritten wurden informiert.
  • Bei der Überbrückungshilfe IV können jetzt Änderungsanträge gestellt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
  • Anfang April wird die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV starten. Das wird, wie schon bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus, über Änderungsanträge erfolgen, d.h. Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März gestellt haben, können über den Änderungsantrag eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen sofern ihre coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern. Zu beachten ist, dass nur Erstantragsteller auf Überbrückungshilfe IV Abschlagszahlungen erhalten.
  • Der Betatest der Schlussabrechnung ist erfolgreich angelaufen. Die Einreichung der Schlussabrechnungen wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2022 möglich sein. Ziel ist es, bis Mitte Mai die Antragstellung für die Schlussabrechnung für alle prüfenden Dritten zu starten und anschließend die Bearbeitung im Fachverfahren zu ermöglichen.
  • Damit Unternehmen, die über prüfende Dritte Anträge gestellt haben, auch in der Schlussabrechnungsphase  auf dem Laufenden bleiben können, wird ein Informationsportal „Meine Überbrückungshilfe“ eingerichtet mit Übersichten zu den Anträgen, Verfahrensständen etc.. Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfeanträge gestellt haben und  Interesse an einer Teilnahme an der Testung des Portals haben, können sich direkt melden bei jan.giesau@init.de (Stichwort: „Teilnahme Betatest Infoportal“). Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt unbürokratisch im Windhundverfahren bis genug Teilnehmer vorhanden sind. Das Informationsportal wird voraussichtlich zeitnah mit der Schlussabrechnung an den Start gehen.

Neustarthilfen:

  • Die Neustarthilfe Plus (beide Förderzeiträume) läuft ebenfalls zum 31. März 2022 aus (Erst- und materielle Änderungsanträge).
  • Ab Mitte April können Erstanträge auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Achtung: hier ist das Verfahren anders als bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe IV, bei der für das 2. Quartal 2022 kein Erstantrag, sondern ein Änderungsantrag gestellt werden muss.
  • Auf der Überbrückungshilfesite gibt es jetzt einen Direkteinstieg für Direktantragsteller: Darüber gelangen Sie auch zum neuen Antragspostfach, Alle Infos zum Antragspostfach gibt es hier.
  • Die Rücklaufquote zu den Endabrechnungen Neustarthilfe ist recht hoch (90%). Nur ein Viertel der Antragsteller muss einen Teil des Vorschusses zurückzahlen. Bei Nicht-Einreichen der Endabrechnung muss der Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden. Ab Ende März bis Ende Juni können Direktantragsteller, deren Hilfe bereits bewilligt wurde, eine Endabrechnungen für die Neustarthilfe Plus einreichen. Alle Infos dazu finden Sie hier.

Hier… finden Sie die aktuelle Übersicht aller Maßnahmen mit Änderungen bei den steuerlichen Maßnahmen, Kurzarbeitergeld, erweiterter Grundsicherung und Härtefallhilfen. Die nächste Aktualisierung erfolgt Anfang April.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.