Antragspflicht bei Insolvenz bleibt bis Ende Januar ausgesetzt

| Politik Politik

Nachdem sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch die Corona-Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat der Bundestag im Insolvenzrecht eine Reihe von Änderungen beschlossen. Mit den Gesetzen, die am Donnerstag verabschiedet wurden, bleibt etwa die Insolvenzantragspflicht über das Jahresende hinaus ausgesetzt. Angeschlagenen Unternehmen wird es zudem erleichtert, sich ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Darüber hinaus können sich überschuldete Firmen und Verbrauchern künftig schneller als bisher von ihrer Restschuld befreien.

Für pandemiebedingt überschuldete Firmen bleibt die Pflicht zum Stellen einen Insolvenzantrags mindestens bis Ende Januar ausgesetzt - vor allem weil sich die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen verzögert hat. «Die Unternehmen sind unverschuldet in diese Zahlungsproblematik geraten», erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Deshalb dürfe man sie «nicht in die Insolvenz treiben».

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, war diese Pflicht im Frühjahr jedoch ausgesetzt worden - zunächst bis September, dann bis Ende Dezember. Jetzt gilt diese Ausnahmeregelung noch mindestens für den Januar 2021.

Falls ein Unternehmen oder ein Verbraucher doch Insolvenz anmelden muss, winkt künftig ein beschleunigter Neuanfang. Sie werden schneller als bisher von den Restschulden befreit, damit sie rasch wieder am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Künftig dauert das Verfahren zur Restschuldbefreiung beim ersten Mal nur noch drei statt der derzeit üblichen sechs Jahre. Eine solche Verkürzung war bisher nur möglich, wenn die Schuldner alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen der Gläubiger beglichen hatten. Diese Voraussetzungen fallen nun weg.

Die Verkürzung soll rückwirkend für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt wurden - und damit ausdrücklich auch Schuldnern helfen, die durch die Corona-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Finanziell angeschlagene Unternehmen benötigen in Zukunft allerdings nicht mehr die Zustimmung sämtlicher Gläubiger, um sich auch ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Sie müssen nur noch eine Mehrheit der Gläubiger vom eigenen Restrukturierungsplan überzeugen. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, dass die betroffenen Unternehmen bei einer solchen vorinsolvenzlichen Sanierung aus laufenden Verträgen aussteigen können, wurde wegen rechtlicher Bedenken aber aus dem Gesetzentwurf gestrichen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.