Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz macht aus Sicht der Arbeitgeber nur mit einem Auskunftsrecht Sinn. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, machte zugleich klar: Komme der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, werde er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können.
Kampeter erklärte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: «Wer 3G will, darf beim Auskunftsrecht nicht zögern. Nur wenn Arbeitgeber Bescheid wissen und angemessen reagieren können, macht diese Regel Sinn. Das haben die Gesundheitsminister einstimmig erkannt und den Bund zum Handeln aufgerufen. Wenn die Gewerkschaften nun nach Selbstverpflichtungen der Arbeitnehmer rufen, dann schwächen sie einen möglichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten.»