Arbeitgeber: 3G sinnvoll nur mit Auskunftsrecht

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Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz macht aus Sicht der Arbeitgeber nur mit einem Auskunftsrecht Sinn. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, machte zugleich klar: Komme der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, werde er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können.

Kampeter erklärte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: «Wer 3G will, darf beim Auskunftsrecht nicht zögern. Nur wenn Arbeitgeber Bescheid wissen und angemessen reagieren können, macht diese Regel Sinn. Das haben die Gesundheitsminister einstimmig erkannt und den Bund zum Handeln aufgerufen. Wenn die Gewerkschaften nun nach Selbstverpflichtungen der Arbeitnehmer rufen, dann schwächen sie einen möglichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten.»

Kampeter erklärte weiter: «Kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, wird er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können. Es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten.»

Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Corona-Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sollen sich nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP künftig täglich auf das Coronavirus testen lassen. (dpa)


 

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