Arbeitgeber kritisieren Erhöhung der Ausgleichsabgabe

| Politik Politik

Die Ampelkoalition plant im Rahmen ihres „Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ unter anderem die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die nicht ausreichend viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dabei soll auch eine „vierte Staffel“ für Betriebe eingeführt werden, die laut Anzeigeverfahren keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Wie der DEHOGA kritisiert auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dieses Vorhaben. In ihrer Stellungnahme für die Anhörung im Bundestag in der nächsten Woche erläutert die BDA, dass Sanktionen und Belastungen der Betriebe kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind. Statt der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes stehe hier offenbar der Strafgedanke im Vordergrund. Das dürfe aber nicht Ziel gesetzgeberischen Handelns sein.  Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen, die keinen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft haben, eine deutlich höhere Abgabe zahlen. Angepeilt wird, dass pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz monatlich 720 Euro fällig werden.

„Die Zeit, sich aus der Verantwortung zu stehlen (...) muss vorbei sein“, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Zum sozialen Fortschritt gehört, dass wir die Chancen von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessern.“ Für kleinere Unternehmen sind Sonderregelungen vorgesehen. Ferner sieht der Gesetzentwurf zahlreiche weitere Einzelpunkte wie eine Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern vor.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte das Vorhaben: „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt.“ Allerdings sei in dem Gesetzentwurf noch Luft nach oben. So kritisierte Dusel, dass bestimmte Bußgelder für Arbeitgeber gestrichen werden sollen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. „Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.