Arbeitgeber kritisieren Erhöhung der Ausgleichsabgabe

| Politik Politik

Die Ampelkoalition plant im Rahmen ihres „Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ unter anderem die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die nicht ausreichend viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dabei soll auch eine „vierte Staffel“ für Betriebe eingeführt werden, die laut Anzeigeverfahren keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Wie der DEHOGA kritisiert auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dieses Vorhaben. In ihrer Stellungnahme für die Anhörung im Bundestag in der nächsten Woche erläutert die BDA, dass Sanktionen und Belastungen der Betriebe kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind. Statt der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes stehe hier offenbar der Strafgedanke im Vordergrund. Das dürfe aber nicht Ziel gesetzgeberischen Handelns sein.  Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen, die keinen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft haben, eine deutlich höhere Abgabe zahlen. Angepeilt wird, dass pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz monatlich 720 Euro fällig werden.

„Die Zeit, sich aus der Verantwortung zu stehlen (...) muss vorbei sein“, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Zum sozialen Fortschritt gehört, dass wir die Chancen von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessern.“ Für kleinere Unternehmen sind Sonderregelungen vorgesehen. Ferner sieht der Gesetzentwurf zahlreiche weitere Einzelpunkte wie eine Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern vor.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte das Vorhaben: „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt.“ Allerdings sei in dem Gesetzentwurf noch Luft nach oben. So kritisierte Dusel, dass bestimmte Bußgelder für Arbeitgeber gestrichen werden sollen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. „Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.