Arbeitsminister Heil kündigt baldige Reform von Arbeitszeitgesetz an

| Politik Politik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im kommenden Jahr zeitnah die Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. «Wir werden praxistaugliche Lösungen vorlegen», sagte Heil der «Rheinischen Post» (Donnerstag). «Es geht nicht darum, die Stechuhr wieder einzuführen, es gibt heute auch digitale Möglichkeiten. Über die Konsequenzen des Urteils spreche ich mit den Sozialpartnern und werde dann zeitnah einen Vorschlag vorlegen.»

Eine von den Arbeitgebern geforderte Abschaffung des starren Acht-Stunden-Tages im Zuge der Reform lehnte Heil ab. «Arbeitszeitgesetze dienen dem gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten. Deshalb kann Arbeitszeitpolitik nicht Wünsch-Dir-was-vor-Weihnachten von Interessengruppen sein», sagte Heil.

«Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist übrigens flexibler als einige behaupten. Unter dem Dach von Tarifverträgen gibt es heute schon sehr flexible Arbeitszeitregelungen. Sie müssen aber zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten fair ausgehandelt werden», sagte der Minister. «Und wir dürfen nicht vergessen: Psychische Erkrankungen wie Burn-Out nehmen in unserer Gesellschaft zu, das ist keine Modeerscheinung. Das hat auch mit der Arbeitszeitverdichtung und permanenter Erreichbarkeit zu tun», ergänzte er.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte unlängst vorgegeben, dass die Arbeitszeiten in jedem deutschen Betrieb transparent und nachprüfbar aufgezeichnet werden müssen. Aus der Begründung des BAG-Urteils zur Arbeitszeiterfassung vom September geht hervor, dass Arbeitgeber künftig ein «objektives, verlässliches und zugängliches System» einführen müssen, «mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann». Das Gericht bezieht sich dabei auf ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2019.

Der DEHOGA Bundesverband hatt hierzu ausgeführt, dass das Urteil einmal mehr deutlich mache, dass das Arbeitszeitgesetz dringend modernisiert und an die Lebens- und Arbeitswirklichkeit angepasst werden müsse.

Der DEHOGA fordert, die Woche statt des Tages als Grundlage für die gesetzliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz festzulegen. Das entspräche der EU-Arbeitszeitrichtlinie und würde Unternehmen und Beschäftigten ein Mehr an Flexibilität ermöglichen, z.B. im Veranstaltungsgeschäft.

Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren will sich der Verband außerdem für eine möglichst unbürokratische Umsetzung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung im Arbeitszeitgesetz einsetzen. Der Gesetzgeber sollte hier alle zur Verfügung stehenden Spielräume nutzen, um die Aufzeichnung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit so wenig Aufwand wie möglich auszugestalten, so der DEHOGA in einem LinkedIn-Post.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung.

Studierende in Niedersachsen sollen bald wieder ein warmes Mittagessen für 2,50 Euro bekommen. SPD und Grüne im Landtag wollen das sogenannte «Niedersachsen-Menü» an allen Hochschulen im Land neu auflegen. Fünf Millionen Euro sind dafür eingeplant.

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert eine rasche und dauerhafte steuerliche Entlastung für das Gastgewerbe. Der Verband sieht darin einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Innenstädte.

Die im Europäischen Parlament angestoßenen Pläne für ein Bezeichnungsverbot von Fleisch-Namen für pflanzliche Ersatzprodukte stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Quer durch fast alle Fraktionen äußerten Abgeordnete Kritik an einem möglichen Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“.

Die wiederholte Blockade in Washington hat für das US-Hotelgewerbe bereits zu massiven Verlusten geführt. Über 30 Branchenverbände richten einen verzweifelten Appell an die politischen Entscheidungsträger.

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung.

Bundesagrarminister Alois Rainer spricht sich gegen ein Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Schnitzel» oder «Tofu-Wurst» für pflanzliche Lebensmittel aus. Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte der CSU-Politiker vor einem Treffen mit einem EU-Amtskollegen in Luxemburg.