Arbeitsminister Heil rechnet 2024 mit «deutlicher Steigerung» des Mindestlohns

| Politik Politik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erwartet zum nächsten Januar eine «deutliche Steigerung» des Mindestlohns. Das sagte der SPD-Politiker der «Bild am Sonntag». «Denn wir haben nicht nur weiter eine hohe Inflation, sondern auch ordentliche Tariferhöhungen, die sich bei der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns niederschlagen werden.» Im Sommer werde die Mindestlohnkommission ihm einen Vorschlag machen. Aktuell liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12 Euro pro Stunde.

Angesichts der hohen Inflation war im vergangenen Monat bereits Streit um die nächste Mindestlohnerhöhung entbrannt. Sozialverbände forderten einen kräftigen Anstieg auf 14 Euro und mehr, die Arbeitgeber warnten vor «unrealistischen Höhen».

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn im vergangenen Jahr ausnahmsweise per Gesetz angehoben. Zum 1. Oktober 2022 war er von 10,45 Euro auf 12 Euro gestiegen. Den nächsten Erhöhungsschritt soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorschlagen. Dies soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen.

Arbeitsminister Heil will zudem bis zum Sommer ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an Tarifverträge halten. «Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer profitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen.» Dies hatten SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, um die Tarifbindung zu stärken. Bis Juni werde er mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen Gesetzentwurf vorlegen, der im Bund die Tariftreue vorschreibt, sagte Heil. Wenn alles im Bundestag gut laufe, solle das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert richtet dringenden Appell an die Politik

„Der Bundesverband der Systemgastronomie und seine Mitglieder bekennen sich mit der zwingenden Tarifbindung aller Mitgliedsunternehmen aus Überzeugung zur Sozialpartnerschaft und zu ihrer sozialen Verantwortung. Die Äußerungen von Arbeitsminister Heil zu der von ihm erwarteten deutlichen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 – noch bevor die zuständige Mindestlohnkommission hierzu beraten und eine Entscheidung getroffen hat – stoßen in der Systemgastronomie daher auf großes Unverständnis. Mit seiner geäußerten Erwartung nimmt Minister Heil nach der außerplanmäßigen Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 nun erneut massiv Einfluss auf die Entwicklung des Mindestlohns und greift damit zugleich in die verfassungsrechtlich verankerte Tarifautonomie der Sozialpartner ein.

Die von Bundesarbeitsminister Heil geforderte erhebliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschädigt nicht nur erneut die Arbeit der unabhängigen und paritätisch besetzten Mindestlohnkommission, eine staatliche Einflussnahme führt zugleich auch die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Tarifverträge zwischen BdS und NGG ad absurdum und verzerrt das wohl austarierte Tarifgefüge in der Systemgastronomie erheblich. Gleichzeitig erweist die Bundesregierung ihren eigenen Bestrebungen zur Erhöhung der Tarifbindung einen Bärendienst, wenn das Vertrauen von Unternehmen in sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Tarifwerke und damit die betriebliche Planungssicherheit zerstört wird.

Die Betriebe der Systemgastronomie erholen sich von den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Auswirkungen und stehen im Hinblick auf steigende Energie- und Lebensmittelpreise sowie dem sich verschärfenden Arbeitskräftemangel vor großen Herausforderungen. Ein politisch motivierter Anstieg des Mindestlohns käme daher zur absoluten Unzeit. Wir appellieren daher dringend an die Politik, staatliche Lohneingriffe zu unterlassen und die Lohnfindung der hierfür zuständigen Mindestlohnkommission und den Sozialpartnern zu überlassen.“

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.