Arbeitsverträge auf Papier: Bitkom kritisiert Rückschritt

| Politik Politik

Der Bundestag berät aktuell über die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ins deutsche Recht. Der aktuelle Entwurf wird am kommenden Montag in einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert.

Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Digitalisierungshürden wie Schriftformerfordernisse abzubauen. Allerdings: Die geplanten Regeln für Arbeitsverträge sind kein Schritt vorwärts, sondern zurück. Jetzt fehlt nur noch, dass man die Verträge mit der Postkutsche zum Adressaten transportieren muss. Künftig können Arbeitgeber mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden, wenn sie Arbeitsverträge nur digital und nicht auf Papier ausfertigen. Der Gesetzgeber zwingt Unternehmen und private Arbeitgeber also, Arbeitsverträge in jedem Einzelfall auszudrucken. Dies widerspricht den Anforderungen einer modernen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt."

"Ab August droht für jeden Arbeitsvertrag, der nur digital vorliegt, ein Bußgeld von 2.000 Euro. Da darf sich niemand wundern, wenn Deutschland als digital rückständig belächelt wird. Anstatt die Behörden endlich aus dem Faxzeitalter zur reißen, werden nun die Unternehmen gezwungen, das Rad zurückzudrehen und wieder mit Papier zu arbeiten. Das ist nicht nur überflüssig, es macht unnötig Arbeit, hilft den Beschäftigten nicht und verbraucht wertvolle Ressourcen."

"Jedes Jahr werden Millionen Seiten Papier für Arbeitsverträge sinnlos bedruckt. Digital geht das sehr viel einfacher, günstiger und klimafreundlicher. Die EU-Richtlinie zu den Arbeitsbedingungen, die den Neuregelungen zu Grunde liegt, sieht ausdrücklich auch Arbeitsverträge in elektronischer Form vor. Bei der Umsetzung der Richtlinie verspielt der deutsche Gesetzgeber die Chance, die Nachweispflicht von Arbeitsverträgen zeitgemäß digital zu gestalten. Stattdessen frönt die deutsche Politik dem Papierfetisch.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.