Ein bekannt gewordener Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Reform des Arbeitszeitgesetzes hat Kritik aus Wirtschaft, Arbeitgeberverbänden und den Unionsparteien ausgelöst. Während der Koalitionsvertrag von Union und SPD die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsieht, bleibt der Achtstundentag im Entwurf grundsätzlich bestehen. Erweiterte Flexibilisierungsmöglichkeiten sollen demnach vor allem über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen ermöglicht werden.
Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) habe CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärt, der kursierende Entwurf entspreche nicht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und könne daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition sein. Auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger habe gefordert, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten.
Entwurf hält am täglichen Achtstundentag grundsätzlich fest
Nach dem derzeit geltenden Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind bereits heute Ausnahmen bis zu zehn Stunden möglich, sofern die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums acht Stunden pro Tag nicht übersteigt.
Der nun bekannt gewordene Gesetzentwurf sehe vor, dass tarifvertraglich oder per Betriebsvereinbarung künftig statt einer täglichen eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit vereinbart werden könne. Voraussetzung seien Regelungen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dürfe dabei im Jahresmittel maximal 48 Stunden betragen.
Kritik entzündet sich insbesondere daran, dass diese Möglichkeit an eine Tarifbindung geknüpft werden soll. Wie die dpa berichtet, erklärte Marc Biadacz, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit müsse für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag vorliege oder nicht.
Branchenverbände kritisieren geplante Tarifbindung deutlich
Auch Verbände aus Gastronomie und Hotellerie äußern sich kritisch. Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS), erklärt, der Entwurf bleibe deutlich hinter den Erwartungen der Branche zurück und verfehle die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformziele. Der Verband verweist darauf, dass die vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeiten von tariflichen Regelungen abhängig gemacht werden solle.
Der Dehoga Bayern fordert ebenfalls eine Neufassung des Entwurfs. In einer Erklärung vom 18. Juni 2026 kritisiert der Verband, dass längere und flexibler verteilte Arbeitstage künftig nur dort möglich sein sollen, wo entsprechende Tarifverträge bestehen. Für viele nicht tarifgebundene Hotels und Gaststätten ändere sich dadurch nichts.
Dehoga-Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert wird mit den Worten zitiert: „Der Koalitionsvertrag hat allen Betrieben mehr Flexibilität versprochen. Jetzt soll sie nur denen offenstehen, die einen Tarifvertrag haben. So wird aus einem Recht für alle ein Privileg für wenige.“ Präsidentin Angela Inselkammer erklärt zudem: „Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht zur Eintrittskarte für eine zeitgemäße gesetzliche Regelung werden.“













