ARD: Bundesregierung will Thomas-Cook-Kunden finanziell helfen

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Die Bundesregierung will Pauschalurlaubern des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook nach Angaben der ARD finanziell helfen. Dabei gehe es um jenen Betrag, für den der zuständige Versicherer, die Zurich Versicherung, nicht aufkommen werde, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Aus der Bundesregierung gab es dazu am Mittwoch zunächst keine Stellungnahmen.

Die Versicherungssumme, mit der die Kunden abgesichert waren, reicht nach Angaben der Zurich nicht aus. Denn die Schadenssumme wird deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro liegen. Bisher liegen noch keine endgültigen Zahlen des Versicherers vor. Diese werden im Laufe der nächsten Tage erwartet.

Im November hatte der Versicherer mitgeteilt, dass nach der Pleite des deutschen Reisekonzerns Thomas Cook Betroffene bisher einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Die Absage aller Thomas-Cook-Reisen nach dem Jahreswechsel werde die Forderungen aber weiter erhöhen, hieß es seinerzeit.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt die heute bekannt gegebene Entscheidung der Bundesregierung, betroffenen Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook die Schäden auszugleichen, die nicht von anderer Seite – also insbesondere dem Versicherer Zurich - ersetzt werden: „Wir danken der Bundesregierung für diese unbürokratische und verbraucherfreundliche Lösung“, erklärte BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel. „Damit werden den Kunden jahrelange Rechtsstreitigkeiten und –unsicherheiten erspart. Auch die Ankündigung, dass es sich um ein möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren handeln soll und die Kunden nicht selbst aktiv werden müssen, um ihre Rechte zu wahren, ist äußerst begrüßenswert.“ Politik und Branche arbeiten derzeit an neuen tragfähigen Lösungen für die Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen.  

Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung. Denn in Deutschland ist die Haftungsgrenze bisher auf 110 Millionen Euro gedeckelt.

Da im Fall der Thomas-Cook-Pleite die 110 Millionen Euro nicht ausreichen werden, ist eine Debatte entbrannt, wer den Differenzbetrag übernimmt. Erste Anwälte haben sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben. Die EU-Richtlinie verpflichte Mitgliedstaaten dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters «vollumfänglichen Schutz» zu bieten. Das habe der deutsche Staat versäumt. Auch die Justizminister der Bundesländer hatten den Bund jüngst aufgefordert zu prüfen, die Deckelung zu erhöhen. (dpa)


 

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