Auch Baden-Württemberg und Hessen steigen bei Luca-App aus

| Politik Politik

Nach den Ankündigungen weitere Bundesländer in dieser Woche, wollen auch  Baden-Württemberg und Hessen künftig nicht mehr auf die Luca-App zur Kontaktverfolgung zurückgreifen. Die Luca-App war vor gut einem Jahr mit großen Erwartungen gestartet worden.

Der Vertrag mit dem privaten Betreiber der Software werde in Baden-Württemberg nicht über Ende März hinaus verlängert, bestätigte eine Sprecherin des Sozialministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Stuttgart. Hessens Gesundheistminister Kai Klose (Grüne) teilte in Wiesbaden mit: «Wir haben Kosten und Nutzen gegeneinander abgewogen und sind letztlich zu dem Schluss gekommen, dass wir die Zusammenarbeit über Ende März 2022 hinaus nicht fortsetzen werden.»

Viele Restaurantbesitzer und Veranstalter hatten im vergangenen Jahr mit Hilfe der Luca-App die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte ihrer Besucher ohne Zettelwirtschaft erledigt. Nun sollen die Menschen die staatliche und kostenlose Corona-Warn-App nutzen. Die Luca-App soll aber übergangsweise noch bis Ende März weiterverwendet werden können. Zuletzt war bei einer Anhörung in Baden-Württemberg herausgekommen, dass viele Gesundheitsämter die Luca-App für überflüssig und zu ungenau halten.

Die Luca-App war vor gut einem Jahr mit großen Erwartungen gestartet worden. An dem System entzündete sich aber immer wieder heftige Kritik. Luca-Skeptiker stören sich vor allem am Konzept einer zentralen Datenspeicherung. Außerdem bezweifeln sie, dass das Luca-System die Gesundheitsämter tatsächlich wirkungsvoll unterstützen kann.

Die Verträge mit 13 Bundesländern (alle außer Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen) hatten bislang ein Jahresvolumen von 20 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer. Schleswig-Holstein hat ebenfalls schon gekündigt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.