Aus für Energiepreisbremsen bereits zum Jahresende

| Politik Politik

Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen werden doch zum Jahresende eingestellt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds werde Ende Dezember geschlossen, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner am Freitag im Deutschlandfunk. «Es werden also im nächsten Jahr keine Auszahlungen mehr daraus erfolgen. Strom- und Gaspreisbremsen laufen aus. Die werden ebenfalls zum 31.12. beendet werden müssen», ergänzte der FDP-Politiker.

Dieser Schritt ist eine Konsequenz aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November. Das Gericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds für unzulässig erklärt. Damit fehlen diesem Fonds 60 Milliarden Euro an Krediten.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde in ähnlicher Weise ausgestattet: Das Sondervermögen wurde mit Krediten von 200 Milliarden Euro gefüttert und nun abgewickelt. Aus dem WSF wurden die Preisbremsen finanziert. Das zum Großteil für 2023 ausgegebene Geld wird nun einem Nachtragshaushalt verbucht.

Verlängerung war schon beschlossen

Eigentlich sollten die Preise für einen Großteil des Strom- und Gasverbrauchs noch für drei weitere Monate gedeckelt werden: Erst einen Tag nach dem Karlsruher Urteil beschloss der Bundestag, die Regelung bis zum 31. März zu verlängern.

Die Preisbremsen wurden im März dieses Jahres eingeführt und galten rückwirkend auch für Januar und Februar. So sollten die Verbraucher davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise überfordert werden.

Die Preise wurden für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Außerdem gab es Hilfen für besonders betroffene Unternehmen. In der Praxis spielen die Preisbremsen allerdings eine immer geringere Rolle: Wer heute einen neuen Vertrag abschließt, zahlt meist Preise, die unter den Schwellenwerten liegen.

Mehr als 30 Milliarden an Energiehilfen

Aus dem WSF flossen bis Ende Oktober 31,2 Milliarden Euro. Konkret: 11,1 Milliarden Euro für die Gaspreisbremse und 11,6 Milliarden für die Strompreisbremse, dazu 4,8 Milliarden für eine Erdgas-Soforthilfe und 3,7 Milliarden Euro Zuschüsse für Netzentgelte.

Auf die Frage, ob der Staat im kommenden Jahr bei hohen Gaspreisen einspringen werde, sagte Lindner im Deutschlandfunk: «Davon ist nicht auszugehen. Solche Fragen sind dann zu beantworten, wenn sie sich in der Realität stellen.» Es sei «nicht davon auszugehen, dass wir Anfang des nächsten Jahres eine Notlage bei Strom, Gas und der ökonomischen Tragfähigkeit haben. Also ist davon auszugehen, dass es keine Begründung für eine Notlage gibt. Wäre es anders, sind dann Entscheidungen zu treffen.»

Kritik an der Entscheidung kam am Freitagabend aus der SPD-Bundestagsfraktion. «Mit den Preisbremsen geben wir Millionen Haushalten und Unternehmen Sicherheit vor überbordenden Energiepreisen», erklärten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Matthias Miersch und Verena Hubertz. Vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils sei die Konstruktion nun für das kommende Jahr rechtssicher auszugestalten.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), bezeichnete es als «falsche Entscheidung», die Preisbremsen auslaufen zu lassen. «Für die kommenden Wintermonate wäre eine Verlängerung ein wichtiges Signal für Stabilität und Sicherheit an die Verbraucherinnen und Verbraucher.» Niemand wisse, wie sich die Preise an den Energiemärkten in den kommenden Monaten entwickelten, so Andreae.

Auch die Verbraucherzentralen äußerten sich ablehnend zum Aus der Preisbremsen. Das «derzeitige Chaos um den Bundeshaushalt» dürfe nicht einseitig zulasten der Verbraucher gehen, kritisierte ihr Bundesverband VZBV. Steigende Preise kündigten sich auch bei den Strompreisen durch den Wegfall des Bundeszuschusses bei den Stromnetzentgelten an. Auch die Mehrwertsteuersenkung, die der Bundestag für Gas und Fernwärme bis Ende März beschlossen habe, drohe wegzufallen. «Auf die privaten Haushalte kommen also deutlich steigende Preise zu», sagte VZBV-Chefin Ramona Pop. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.