Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft spricht sich für Biosiegel aus

| Politik Politik

Bereits mehrfach hatten wir über das Vorhaben der Bundesregierung berichtet, mit der Einführung von Bio-Zertifikaten für die Außer-Haus-Verpflegung sowie eines staatlichen Bio-Kennzeichens den Einsatz von ökologischen/biologischen Lebensmitteln in Kantinen, Mensen und Restaurants zu erhöhen. (Tageskarte berichtete

Mit dem neuen Bio-Label in den Stufen Gold (90 bis 100 Prozent Bioanteil am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs), Silber (50 bis 89 Prozent) und Bronze (20 bis 49 Prozent) sollen die Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung ihren Bio-Einsatz freiwillig kennzeichnen können und für sich werben, so die Idee von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. 

 

Die hierzu vom BMEL entworfene Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung wurde bereits im März bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den Sommer vorgesehen.

In dieser Woche nun beschäftigte sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag mit dem Thema. Die Vertreter der Regierungskoalitionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterstrichen allesamt die Notwendigkeit, den Anteil der Lebensmittel aus dem Öko-Landbau zu erhöhen. Die Außer-Haus-Verpflegung gebe den Anbietern die Möglichkeit, aufzuzeigen, welche Produkte verwendet würden. Damit erhalte der Verbraucher mehr Transparenz und die Möglichkeit, gezielt auszuwählen. Dieser Versuch solle nun starten, damit man nach einiger Zeit Daten zur Verfügung habe, welche Lebensmittel die Verbraucher tatsächlich konsumierten. Pauschale Produktionsvorgaben seien nicht geplant, der Verbraucher solle entscheiden, wie viel Bio er kaufe, so der Vertreter der FDP-Fraktion.

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde die Kontrolle für die Außer-Haus-Verpflegung kritisiert. Es sei nicht klar definiert, was als Wareneinkauf definiert sei. Statt Kontrolleure einzusetzen sei es einfacher und unbürokratischer, wenn die Steuerberater die Daten an die Kontrollstellen meldeten.

Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Es sind noch eine Menge Fragen zu klären, vor allem, was die Verfügbarkeit und Finanzierbarkeit von Bio-Lebensmitteln angeht. Ob das Bio-Angebot so steigt, wie der Minister sich das vorstellt, hängt ja insbesondere von der Nachfrage der Gäste ab.» Die Vorgaben der geplanten neuen Siegel seien in jedem Fall äußerst ambitioniert.(Tageskarte berichtete) 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.