Baden-Württemberg beschließt Rückerstattung von Corona-Soforthilfen

| Politik Politik

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer außerordentlichen Sitzung am 25. Februar einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, das die Rückabwicklung bereits geleisteter Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen regelt. Betroffene Betriebsinhaber, die Zuschüsse vor dem 8. April 2020 beantragt hatten, erhalten ihre bereits zurückgeführten Mittel inklusive der angefallenen Zinsen zurück.

Rechtssicherheit für frühe Antragsteller

Die Neuregelung stellt klar, dass die in der ersten Phase der Pandemie gewährten Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Gesetz umfasst ausdrücklich auch jene Fälle, in denen Unternehmen die Hilfe bereits an die landeseigene L-Bank erstattet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob gegen die ursprüngliche Rückforderung Widerspruch eingelegt wurde oder ob die Zahlung im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der behördlichen Forderung erfolgte.

Langwieriger Prozess bis zur Auszahlung

Trotz des parlamentarischen Beschlusses müssen sich betroffene Unternehmer auf Wartezeiten einstellen. Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch, sondern ist an ein gesetzlich vorgeschriebenes Antragsverfahren gebunden. Hierfür soll ein spezielles Online-Portal eingerichtet werden, dessen Aufbau laut Berichten des Staatsanzeigers noch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Ein konkreter Zeitpunkt für den Start der Auszahlungen steht derzeit noch nicht fest.

Abgrenzung zu späteren Förderprogrammen

Die neue gesetzliche Grundlage ist streng auf einen spezifischen Zeitraum begrenzt. Sie gilt ausschließlich für Corona-Soforthilfe-Zuschüsse, die vor dem Stichtag 8. April 2020 beantragt wurden. Förderungen, die auf Basis der danach gültigen Richtlinien bewilligt wurden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ebenso unberührt von dem Gesetz bleiben Rückforderungen aus anderen Programmen wie den Überbrückungshilfen.

Forderungen nach umfassenderem Abschluss

Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Branchenverband Dehoga am 24. Februar 2026 im Wirtschaftsausschuss Stellung bezogen. Der Verband sprach sich dabei dafür aus, einen generellen Schlussstrich unter sämtliche Rückforderungen aus der Zeit der Pandemie zu ziehen und dies auf alle Förderprogramme auszuweiten. Diese Forderung fand im aktuellen Gesetzestext jedoch keine Berücksichtigung. Der Verband kündigte an, seine Mitglieder über die weiteren technischen Details des Antragsverfahrens zu informieren, sobald diese feststehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.