Baden-Württemberg beschließt Rückerstattung von Corona-Soforthilfen

| Politik Politik

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer außerordentlichen Sitzung am 25. Februar einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, das die Rückabwicklung bereits geleisteter Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen regelt. Betroffene Betriebsinhaber, die Zuschüsse vor dem 8. April 2020 beantragt hatten, erhalten ihre bereits zurückgeführten Mittel inklusive der angefallenen Zinsen zurück.

Rechtssicherheit für frühe Antragsteller

Die Neuregelung stellt klar, dass die in der ersten Phase der Pandemie gewährten Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Gesetz umfasst ausdrücklich auch jene Fälle, in denen Unternehmen die Hilfe bereits an die landeseigene L-Bank erstattet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob gegen die ursprüngliche Rückforderung Widerspruch eingelegt wurde oder ob die Zahlung im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der behördlichen Forderung erfolgte.

Langwieriger Prozess bis zur Auszahlung

Trotz des parlamentarischen Beschlusses müssen sich betroffene Unternehmer auf Wartezeiten einstellen. Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch, sondern ist an ein gesetzlich vorgeschriebenes Antragsverfahren gebunden. Hierfür soll ein spezielles Online-Portal eingerichtet werden, dessen Aufbau laut Berichten des Staatsanzeigers noch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Ein konkreter Zeitpunkt für den Start der Auszahlungen steht derzeit noch nicht fest.

Abgrenzung zu späteren Förderprogrammen

Die neue gesetzliche Grundlage ist streng auf einen spezifischen Zeitraum begrenzt. Sie gilt ausschließlich für Corona-Soforthilfe-Zuschüsse, die vor dem Stichtag 8. April 2020 beantragt wurden. Förderungen, die auf Basis der danach gültigen Richtlinien bewilligt wurden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ebenso unberührt von dem Gesetz bleiben Rückforderungen aus anderen Programmen wie den Überbrückungshilfen.

Forderungen nach umfassenderem Abschluss

Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Branchenverband Dehoga am 24. Februar 2026 im Wirtschaftsausschuss Stellung bezogen. Der Verband sprach sich dabei dafür aus, einen generellen Schlussstrich unter sämtliche Rückforderungen aus der Zeit der Pandemie zu ziehen und dies auf alle Förderprogramme auszuweiten. Diese Forderung fand im aktuellen Gesetzestext jedoch keine Berücksichtigung. Der Verband kündigte an, seine Mitglieder über die weiteren technischen Details des Antragsverfahrens zu informieren, sobald diese feststehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.