Baden-Württemberg beschließt Rückerstattung von Corona-Soforthilfen

| Politik Politik

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer außerordentlichen Sitzung am 25. Februar einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, das die Rückabwicklung bereits geleisteter Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen regelt. Betroffene Betriebsinhaber, die Zuschüsse vor dem 8. April 2020 beantragt hatten, erhalten ihre bereits zurückgeführten Mittel inklusive der angefallenen Zinsen zurück.

Rechtssicherheit für frühe Antragsteller

Die Neuregelung stellt klar, dass die in der ersten Phase der Pandemie gewährten Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Gesetz umfasst ausdrücklich auch jene Fälle, in denen Unternehmen die Hilfe bereits an die landeseigene L-Bank erstattet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob gegen die ursprüngliche Rückforderung Widerspruch eingelegt wurde oder ob die Zahlung im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der behördlichen Forderung erfolgte.

Langwieriger Prozess bis zur Auszahlung

Trotz des parlamentarischen Beschlusses müssen sich betroffene Unternehmer auf Wartezeiten einstellen. Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch, sondern ist an ein gesetzlich vorgeschriebenes Antragsverfahren gebunden. Hierfür soll ein spezielles Online-Portal eingerichtet werden, dessen Aufbau laut Berichten des Staatsanzeigers noch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Ein konkreter Zeitpunkt für den Start der Auszahlungen steht derzeit noch nicht fest.

Abgrenzung zu späteren Förderprogrammen

Die neue gesetzliche Grundlage ist streng auf einen spezifischen Zeitraum begrenzt. Sie gilt ausschließlich für Corona-Soforthilfe-Zuschüsse, die vor dem Stichtag 8. April 2020 beantragt wurden. Förderungen, die auf Basis der danach gültigen Richtlinien bewilligt wurden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ebenso unberührt von dem Gesetz bleiben Rückforderungen aus anderen Programmen wie den Überbrückungshilfen.

Forderungen nach umfassenderem Abschluss

Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Branchenverband Dehoga am 24. Februar 2026 im Wirtschaftsausschuss Stellung bezogen. Der Verband sprach sich dabei dafür aus, einen generellen Schlussstrich unter sämtliche Rückforderungen aus der Zeit der Pandemie zu ziehen und dies auf alle Förderprogramme auszuweiten. Diese Forderung fand im aktuellen Gesetzestext jedoch keine Berücksichtigung. Der Verband kündigte an, seine Mitglieder über die weiteren technischen Details des Antragsverfahrens zu informieren, sobald diese feststehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.