Bayerisches Kabinett macht Weg für Tourismus ab Pfingsten endgültig frei

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Seilbahnen, touristische Schifffahrt auf Seen und Flüssen, Reisebusse und Stadtführungen: Vom Pfingstwochenende an wird Bayern vor dem Hintergrund gesunkener Corona-Infektionszahlen wieder ein Stück lebenswerter, zumindest dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen unter 100 liegt. Die bereits als Absicht verkündeten Lockerungen für den Tourismus im Freistaat beschloss das Kabinett am Montag offiziell, wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) am Montag bekanntgab.

Die Inzidenz in Bayern war nach seinen Angaben zwei Wochen in Folge rückläufig, sank im Wochenvergleich in der Vorwoche um 22 Prozent. Allerdings sei seit zwei Tagen wieder «eher eine Seitwärtsentwicklung» zu verzeichnen. Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte, es gelte weiterhin das Prinzip, möglichst schnell und zielstrebig zu impfen. Mit dem Vakzin von Johnson & Johnson sei nun nach Astrazeneca der zweite Impfstoff nur eingeschränkt verwendbar. Das Zusammenspiel von Impfzentren, niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzten funktioniere aber.

Damit dürfen vom 21. Mai an mit stabilen Corona-Zahlen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Allerdings: Gäste, Wirte und Betreiber müssen sich strikt an Hygienekonzepte halten. Voraussetzung ist auch ein maximal 24 Stunden alter negativer PCR-Test oder Corona-Schnelltest. Im weiteren Verlauf des Aufenthaltes muss der Test alle 48 Stunden wiederholt werden. Zu Hause durchgeführte Selbsttests werden nicht anerkannt.

Und nun sind auch weitere Details klar: Die Anreise bei touristischen Unterkünften ist schon ab Freitag, 21. Mai, möglich. Und: Für Übernachtungsgäste dürfen Beherbergungsbetriebe nach Worten von Staatskanzleichef Herrmann auch die Innengastronomie und Wellnessbereiche öffnen. Die allgemeine Innengastronomie bleibt zunächst geschlossen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kündigte an, die Öffnung von Ende nächster Woche an prüfen zu wollen.

Verwirrung gab es um die bayerische Seenschifffahrt auf Starnberger See, Ammersee, Tegernsee und Königssee. Die Schiffe nahmen unter Berufung auf die stabil unter 100 liegende Inzidenz bereits an diesem Montag den Betrieb auf, etwa mit Angeboten für Rund- und Schlösserfahrten. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, die Seenschifffahrt betreibe in erster Linie Linienverkehr und falle daher unter die Regelungen des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Voraussetzung ist bei alledem, wie bei anderen Öffnungsschritten auch, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis beziehungsweise in der betreffenden kreisfreien Stadt stabil unter 100 liegt. Am Montag lagen nach Worten Herrmanns 37 Landkreise und kreisfreie Städte unter diesem 100er Wert und 59 darüber. Wie viele am 21. Mai alle Bedingungen erfüllen werden, ist offen.

Die Corona-Krise hatte den Fremdenverkehr im Tourismusland Bayern nahezu zum Erliegen gebracht. Im ersten Quartal zählten die Behörden lediglich knapp 985 000 Gäste in Bayern. Das waren fast 84 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Landesamt in Fürth am Montag mitteilte. Dementsprechend schrumpfte auch die Zahl der Übernachtungen um knapp 74 Prozent auf 4,2 Millionen.

Auch in der Kultur geht es voran: Vom 21. Mai an sollen Theater unter freiem Himmel spielen dürfen, sagte Herrmann am Montag. Die Modalitäten müssten aber noch abgestimmt werden. Amateur-Ensembles, also beispielsweise Kapellen, Musikgruppen, Amateurtheater und andere Gruppen, dürfen bei stabilen Corona-Zahlen ab 21. Mai wieder gemeinsam proben. Voraussetzung ist auch hier, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis beziehungsweise in der betreffenden kreisfreien Stadt stabil unter 100 liegt. Abstände müssten eingehalten werden, sagte Staatskanzleichef Herrmann. Im Innenraum dürften zehn, im Freien 20 Musiker gemeinsam proben.

Schon am Montag öffnete in 14 Landkreisen und kreisfreien Städten ein weiteres Stück bayerischer Kultur: die Biergärten. Das Gesundheitsministerium hatte zunächst für 13 Regionen Genehmigungen erteilt. Die oberpfälzische Stadt Weiden öffnete - nach eigenen Angaben versehentlich - ohne Genehmigung und reichte den Antrag beim Ministerium nach. Er sei bereits für Dienstag genehmigt worden, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag. Am Mittwoch dürfen unter anderem auch in den Städten München und Würzburg die Wirte Außengastronomie anbieten. Ingesamt seien bis Montagabend 22 Anträge gestellt worden, 19 davon seien bereits genehmigt. (dpa)

Unter Beachtung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und unter der weiteren Voraussetzung einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt gilt in Bayern:

  • Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich.

    Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden.

    Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.
     
  • Ab dem 21. Mai 2021 sind folgende touristische Angebote zulässig:

    - Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre,

    - Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie

    - Außenbereiche von medizinischen Thermen.

    Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.
     
  • Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen. Im Übrigen richten sich die näheren Details der obigen Öffnungen nach Rahmenkonzepten, die die Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellen.

 

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