Bayern beschließt neue Corona-Regeln: Was im Detail geplant ist

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Vier Tage nach der Einigung der Koalitionsspitzen von CSU und Freien Wählern sollen an diesem Dienstag das bayerische Kabinett und der Landtag die neuen verschärften Corona-Regeln beschließen. Den Auftakt macht um 9.00 Uhr der Ministerrat, der sich dazu sogar in einer Präsenzsitzung trifft.

Um 14.00 Uhr soll der Kabinettsbeschluss dann im Anschluss an eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder als Antrag von CSU und Freien Wählern im Landtag zur Abstimmung gestellt werden. In beiden Fällen ist die Stimmmehrheit nur eine Formsache. Ab Mittwoch soll die neue Regelung greifen. Sie sieht unter anderem quasi flächendeckend die 2G-Regel vor, für Ungeimpfte sind strikte Kontaktbeschränkungen geplant. In Hotspots soll es Zusatzregeln geben. Schulen und Kitas bleiben offen.

«Zur Bekämpfung der Pandemie müssen wir dort ansetzen, wo die Hebel am wichtigsten sind. Das heißt Lockdown für Ungeimpfte durch 2G und 2G plus und auch durch Kontaktbeschränkungen und in den Hotspots», hatte Söder das Vorgehen bereits am Montag nach einer Sitzung des CSU-Vorstands gerechtfertigt. Das sei wichtig, um die Welle zu brechen, «und zwar hart».

Wie im vergangenen Winter würden die nächsten Wochen den Menschen viel Solidarität abverlangen, sagte Söder. Es sei verständlich, dass Corona zermürbe und nerve. Er hoffe sehr, dass die Maßnahmen bis zum 15. Dezember Wirkung zeigten, aber voraussagen könne dies leider niemand. Sollte es rechtlich möglich sein, werde Bayern dann bei Bedarf die Maßnahmen verlängern. Söder betonte, er gehe davon aus, dass der Bund sein neues Infektionsschutzgesetz wegen der kritischen Lage nachbessern werden müsse. Weitere Verschärfungen seien für ihn kein Thema, sagte Söder.

Wie Medien berichten, sind folgende Maßnahmen geplant:

  • „De-facto-Lockdown“ für Ungeimpfte: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte werden dabei nicht mit eingerechnet.
  • 2G und 2G Plus wird massiv verschärft und ausgeweitet: auch bei körpernahen Dienstleistungen, Hochschulen, Volkshochschulen, Fahrschulen, …
  • In der Gastronomie bleibt es vorerst bei 2G, jedoch gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr
  • 2G Plus, also die Pflicht auch für Geimpfte und Genesene einen Schnelltest vorlegen zu müssen, wird ausgeweitet. Konkret sind alle kulturellen Veranstaltungen betroffen, genauso wie sportliche Veranstaltungen. Es gilt dort eine Obergrenze von 25 Prozent mit Abstand und Maske. Das heißt, nur noch ein Viertel der Besucher dürfen hinein. Das gilt auch für alle Freizeiteinrichtungen und Messen.
  • Clubs, Bars und die gesamte Nachtgastronomie werden geschlossen
  • Die Kontrollen werden massiv verschärft und ausgeweitet
  • Alle Jahres- und Weihnachtsmärkte werden abgesagt
  • Die finanzielle Unterstützung soll verändert und verbessert werden

Bei Inzidenz ab 1.000 – Notbremse setzt ein: In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen gehen die Maßnahmen weiter. Überall wo 2G und 2G Plus gilt, muss geschlossen werden (auch Gastronomie, Beherbergung).


 

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