Bayern bringt Cannabis-Verbot für Volksfeste und Biergärten auf den Weg

| Politik Politik

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo: Die beiden Fraktionen brachten dazu am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Indem die Landtagsfraktionen die nötigen Gesetzesänderungen formal in die Wege leiten und nicht das Kabinett, kann das gesamte Verfahren beschleunigt werden.

«Die erste Lesung erfolgt bereits nächste Woche im Plenum, am 11. Juni befasst sich der Gesundheitsausschuss damit, und im Juli soll das Gesetz dann noch vor der Sommerpause verabschiedet werden», sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe damit nun einen klaren Fahrplan. «Es ist wichtig, dass wir jetzt schnell klare Vorgaben schaffen, damit alle Beteiligten wissen, woran sie sind und welche Regeln gelten.»

Die Pläne für eine weitergehende Einschränkung der Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis hatte schon das Kabinett beraten und vorgestellt. Der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen setzt die Pläne nun um. 

Unter anderem wird in Bayern das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Denn zwar untersagt das Cannabisgesetz des Bundes das Kiffen in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt. Erklärtes Ziel von CSU und Freien Wählern ist es jedenfalls, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem wollen CSU und Freie Wähler das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Zudem soll mit dem Gesetzentwurf der beiden Fraktionen das angekündigte Cannabis-Verbot für das komplette Landtagsgelände in die Tat umgesetzt werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.