Bayern: Gastwirte und Hoteliers verzweifelt wegen Lockdown-Verlängerung

| Politik Politik

Gastwirte und Hoteliers in Bayern haben entsetzt auf die Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar reagiert.

«Wir versuchen nach wie vor mit aller Kraft die Pandemie zu überstehen und mit Zuversicht in das zweite Corona-Jahr zu schauen. Angesichts der erneuten Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar nimmt allerdings in weiten Teilen des Gastgewerbes die Verzweiflung überhand», sagte der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Thomas Geppert, am Mittwoch in München. «Der Lockdown kann nicht ewig ohne eine echte Perspektive verlängert werden.»

Der Verband forderte Planungssicherheit für Unternehmen, Gäste und Mitarbeiter sowie stabile und verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen. So müssten Softwareprobleme bei der kürzlich gestarteten Auszahlung der Novemberhilfe endlich behoben werden.

«Durch dieses unprofessionelle und verzögerte Verhalten der Bundesregierung werden Existenzen aufs Spiel gesetzt. Das ist unverantwortlich», erklärte Geppert. «Wehe einer von uns zahlt nur einen Tag zu spät seine Steuern, aber der Bundesfinanzminister schafft es nicht, dass Ende Januar die Novemberhilfen fehlerfrei ausbezahlt werden.»

Geppert forderte zudem, bei weiter sinkenden Infektionszahlen das Gastgewerbe schrittweise zu öffnen. «Das steht nicht im Widerspruch zur Pandemiebekämpfung. Wir sind Teil der Lösung und nicht des Problems», so der Verbandschef. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.