Bayern und NRW: Corona-Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten

| Politik Politik

Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten unterliegen ab sofort in Bayern einer Corona-Testpflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise muss beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergebnis vorlegen, dies hat das bayerische Kabinett in München beschlossen. Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können aber auch Corona-Tests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf allerdings maximal 48 Stunden alt sein. Verstöße gegen die Testpflicht sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Dies kann nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bis zu 25.000 Euro betragen.

«Der Urlaub darf nicht zum Risiko werden. Die Sicherheit steht an erster Stelle. Dazu führt Bayern eine Testpflicht für Reiserückkehrer ein», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) laut Mitteilung. Söder befindet sich seit Montag wegen eines nachgewiesenen Corona-Falls in seinem Kabinett selbst in Quarantäne. «Reisen in Risikogebiete sollten am besten überhaupt nicht stattfinden. So bleiben alle besser geschützt», betonte er.

Nach einem Beschluss von Bund und Ländern gab es bisher keinen Automatismus für einen Corona-Test nach einer Einreise in die Bundesrepublik aus einem Risikogebiet. Das zuständige Gesundheitsamt konnte Rückkehrer aber innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dazu auffordern, ein negatives Testergebnis vorzulegen, oder, wenn Sie über ein solches Ergebnis nicht verfügten, einen Test zu machen.

In der Praxis bedeutet die Neuregelung, dass jeder, der aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreist, nun entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen muss. Dazu stehen Testzentren an den Flughäfen oder die kommunalen Zentren bereit. Inlandsreisende - auch aus Hotspots - fallen nicht unter die Regelung. «Personen, die der Testpflicht unterliegen, sollten sich frühzeitig um einen Termin bemühen», hieß es aus der Staatskanzlei. An den Autobahnen sollen zudem neue Hinweisschilder an die Verpflichtung erinnern.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem strengere Kontrollen im Grenzbereich und an Grenzübergängen der Hauptreiserouten - sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg - vor. Dies gelte besonders für direkte und indirekte Einreisen aus Großbritannien und Südafrika. Wegen einer neuen mutierten Variante des Coronavirus hat die Bundesregierung den Reiseverkehr aus Großbritannien und Südafrika derzeit aber ohnehin weitgehend verboten.

Darüber hinaus gilt für Einreisende aus Risikogebieten weiterhin eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine geeignete Unterkunft begeben und sich dort für zehn Tage isolieren. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.

Bestehende Ausnahmeregeln - etwa für Berufspendler, bleiben nach Angaben der Staatskanzlei weiter bestehen. Unabhängig davon sind alle, also auch ausländische Pflegekräfte verpflichtet, sich zweimal wöchentlich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

Auf dem europäischen Festland gibt es aktuell nur noch in Frankreich (Bretagne), Griechenland, Estland, Finnland, Norwegen und Österreich (zwei Gemeinden an der deutschen Grenze) Regionen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind. Hinzu kommen Regionen in Irland sowie das portugiesische Madeira, das französische Korsika, ein Großteil der griechischen Inseln, die britische Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey sowie die dänischen Inseln Grönland und Färöer.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet. Ganz Deutschland und die meisten anderen europäischen Länder sind demnach Risikogebiete.

Auch in NRW Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Nach Bayern führt auch Nordrhein-Westfalen eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ein. Alle Reiserückkehrer aus solchen Gebieten außerhalb Deutschlands unterliegen ab Montag (28. Dezember) in Nordrhein-Westfalen einer Corona-Testpflicht. Sie sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Flugreisenden muss am Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten werden. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Corona-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums hervor.

Durchreisende sind von der Regelung nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Grenzpendler und Grenzgänger. Am Dienstag hatte bereits Bayern eine solche Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten beschlossen - dort gilt sie bereits ab Mittwoch.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte gesagt, dass mittlerweile «fast jedes Land auf diesem Erdball» ein Risikogebiet sei. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet.  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.