Bayern verbietet Verpackungssteuer

| Politik Politik

Die Bayerische Staatsregierung hat heute klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung.
 
„Die Entscheidung der Staatsregierung schafft dringend benötigte Klarheit für unsere Betriebe“, erklärt DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. „In einer Zeit, in der viele Unternehmen ohnehin unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen, ist es ein wichtiges Signal, auf zusätzliche kommunale Belastungen zu verzichten.“
 
Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe hätten durch unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene erheblich unter zusätzlicher Bürokratie gelitten. Das Ziel von Verpackungssteuern, das Müllaufkommen zu reduzieren, stehe in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen finanziellen Belastungen und dem massiven bürokratische Aufwand sowohl für die betroffenen Betriebe als auch für die Kommunen, so der Verband. Die nun getroffene Regelung sorge für einheitliche Rahmenbedingungen in ganz Bayern und gibt den Unternehmen Planungssicherheit.

Deutschalndweit denken derzeit Kommunen über Verpackungssteuern nach. Die Stadt Freiburg führt zum 1. Januar kommenden Jahres eine Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke ein. Freiburg folgt mit der Steuer dem Vorreiter Tübingen - die Universitätsstadt hatte sie Anfang 2022 eingeführt. Auch Konstanz hat inzwischen eine entsprechende Abgabe. Als Einnahmen werden in Freiburg für das kommende Jahr 2,2 Millionen Euro veranschlagt. 

Tübingen erhebt eine Steuer von 50 Cent auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent auf Einwegbesteck. Das Bundesverfassungsgericht hatte grünes Licht dafür gegeben (Tageskarte berichtete). Ein Ziel lautet, Müll zu vermeiden. Freiburg orientiert sich eng am Tübinger Vorbild, um Rechtssicherheit zu schaffen, hieß es in einer Vorlage für den Gemeinderat. Das gilt auch für die Steuerbeträge.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.