Bayern verbietet Verpackungssteuer

| Politik Politik

Die Bayerische Staatsregierung hat heute klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung.
 
„Die Entscheidung der Staatsregierung schafft dringend benötigte Klarheit für unsere Betriebe“, erklärt DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. „In einer Zeit, in der viele Unternehmen ohnehin unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen, ist es ein wichtiges Signal, auf zusätzliche kommunale Belastungen zu verzichten.“
 
Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe hätten durch unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene erheblich unter zusätzlicher Bürokratie gelitten. Das Ziel von Verpackungssteuern, das Müllaufkommen zu reduzieren, stehe in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen finanziellen Belastungen und dem massiven bürokratische Aufwand sowohl für die betroffenen Betriebe als auch für die Kommunen, so der Verband. Die nun getroffene Regelung sorge für einheitliche Rahmenbedingungen in ganz Bayern und gibt den Unternehmen Planungssicherheit.

Deutschalndweit denken derzeit Kommunen über Verpackungssteuern nach. Die Stadt Freiburg führt zum 1. Januar kommenden Jahres eine Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke ein. Freiburg folgt mit der Steuer dem Vorreiter Tübingen - die Universitätsstadt hatte sie Anfang 2022 eingeführt. Auch Konstanz hat inzwischen eine entsprechende Abgabe. Als Einnahmen werden in Freiburg für das kommende Jahr 2,2 Millionen Euro veranschlagt. 

Tübingen erhebt eine Steuer von 50 Cent auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent auf Einwegbesteck. Das Bundesverfassungsgericht hatte grünes Licht dafür gegeben (Tageskarte berichtete). Ein Ziel lautet, Müll zu vermeiden. Freiburg orientiert sich eng am Tübinger Vorbild, um Rechtssicherheit zu schaffen, hieß es in einer Vorlage für den Gemeinderat. Das gilt auch für die Steuerbeträge.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.