Beihilfe für Jugendherberge: a&o-Hostels siegen vor Gericht

| Politik Politik

Das Gericht der Europäischen Union kippt eine Beihilfen-Genehmigung der EU-Kommission für eine Jugendherberge in Berlin. Nach einer Klage der a&o-Hostels hat das Gericht eine Genehmigung zur staatlichen Förderung der DJH-Jugendherberge „Berlin am Ostkreuz“ durch das Land Berlin für nichtig erklärt.

In der nur 300 Meter Luftlinie vom a&o-Stammhaus in Berlin Friedrichshain entfernten Immobilie betreibt das DJH seit Mitte 2016 die Jugendherberge Berlin Ostkreuz. Diese Immobilie mit einer Bruttogeschossfläche von ungefähr 12.000 qm gehört dem Land Berlin und wurde dem DJH bis mindestens zum 31. Dezember 2044 pachtfrei überlassen.

Gegen diese mutmaßliche Beihilfe in Millionenhöhe hatte sich a&o daher schon 2015 bei der EU-Kommission beschwert. Diese sah aber keinen Anlass für beihilferechtliche Bedenken gegen das Handeln der Berliner Senatsverwaltung. Zu Unrecht - wie das von a&o daraufhin angerufene Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 20. Juni 2019 (Az. T-578/17) nun eingehend festgestellt hat.

a&o-CEO Oliver Winter: "Mit dem Urteil setzt das Europäischen Gericht ein starkes Signal! Vor allem macht es klar, dass das DJH ein Wettbewerber ist, für den grundsätzlich die gleichen Regeln zu gelten haben, wie für alle anderen auch."

Das Urteil gibt der Kommission deutlich zu verstehen, dass sie ernsthafte Zweifel insbesondere an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der mutmaßlichen Beihilfengewährung durch das Land Berlin hätte erkennen müssen. Die europäischen Wettbewerbshüter sind daher nun berufen, ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen und die Vorgänge rund um die DJH-Jugendherberge am Berliner Ostkreuz genauer und kritischer unter die Lupe zu nehmen.

In derselben Sache ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin zudem noch ein derzeit ruhendes Verfahren von a&o gegen das Land Berlin in der Hauptsache anhängig. Sobald das jetzige Urteil des EuG rechtskräftig ist, wird a&o diese Klage mit neuem Schwung weiterbetreiben. a&o erwartet, dass nun auch die Berliner Verwaltungsrichter den Stellenwert von fairen Wettbewerbsbedingungen im einschlägigen Markt für Kinder- und Jugendreisen erkennen werden.

Nach Angaben in einer DJH-Projektpräsentation soll die Jugendherberge am Berliner Ostkreuz insbesondere dazu dienen, "der immer stärker werdenden Konkurrenz in Berlin etwas entgegenzusetzen."

"Gegen das Ziel des DJH, sich dem Wettbewerb zu stellen, haben wir natürlich nichts einzuwenden. Aber wir verlangen, dass dieser Wettbewerb auch fair ist", so Oliver Winter abschließend. Er fordert den Berliner Senat auf, die richtigen Schlüsse aus diesem wegweisenden Urteil zu ziehen und endlich die Privilegierung des DJH zu Lasten der Steuerzahler einzustellen.

Das EuG-Urteil ist in Textfassung auf den Internetseiten des Europäischen Gerichtshofs (http://curia.europa.eu/juris/) unter dem Aktenzeichen T-578/17 frei abrufbar.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, hat sich gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer gestellt. Das Bundeskabinett hat jüngst auch ein Paket zur Anhebung von Verbrauchsteuern auf alkoholhaltige Getränke auf den Weg gebracht.

Wer die Korken knallen lassen will, muss nach den Plänen des Bundeskabinetts und Finanzminister Klingbeil kommendes Jahr höhere Steuern zahlen. Aus der Union kommt Widerstand.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video.