Beihilfe für Jugendherberge: a&o-Hostels siegen vor Gericht

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Das Gericht der Europäischen Union kippt eine Beihilfen-Genehmigung der EU-Kommission für eine Jugendherberge in Berlin. Nach einer Klage der a&o-Hostels hat das Gericht eine Genehmigung zur staatlichen Förderung der DJH-Jugendherberge „Berlin am Ostkreuz“ durch das Land Berlin für nichtig erklärt.

In der nur 300 Meter Luftlinie vom a&o-Stammhaus in Berlin Friedrichshain entfernten Immobilie betreibt das DJH seit Mitte 2016 die Jugendherberge Berlin Ostkreuz. Diese Immobilie mit einer Bruttogeschossfläche von ungefähr 12.000 qm gehört dem Land Berlin und wurde dem DJH bis mindestens zum 31. Dezember 2044 pachtfrei überlassen.

Gegen diese mutmaßliche Beihilfe in Millionenhöhe hatte sich a&o daher schon 2015 bei der EU-Kommission beschwert. Diese sah aber keinen Anlass für beihilferechtliche Bedenken gegen das Handeln der Berliner Senatsverwaltung. Zu Unrecht - wie das von a&o daraufhin angerufene Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 20. Juni 2019 (Az. T-578/17) nun eingehend festgestellt hat.

a&o-CEO Oliver Winter: "Mit dem Urteil setzt das Europäischen Gericht ein starkes Signal! Vor allem macht es klar, dass das DJH ein Wettbewerber ist, für den grundsätzlich die gleichen Regeln zu gelten haben, wie für alle anderen auch."

Das Urteil gibt der Kommission deutlich zu verstehen, dass sie ernsthafte Zweifel insbesondere an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der mutmaßlichen Beihilfengewährung durch das Land Berlin hätte erkennen müssen. Die europäischen Wettbewerbshüter sind daher nun berufen, ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen und die Vorgänge rund um die DJH-Jugendherberge am Berliner Ostkreuz genauer und kritischer unter die Lupe zu nehmen.

In derselben Sache ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin zudem noch ein derzeit ruhendes Verfahren von a&o gegen das Land Berlin in der Hauptsache anhängig. Sobald das jetzige Urteil des EuG rechtskräftig ist, wird a&o diese Klage mit neuem Schwung weiterbetreiben. a&o erwartet, dass nun auch die Berliner Verwaltungsrichter den Stellenwert von fairen Wettbewerbsbedingungen im einschlägigen Markt für Kinder- und Jugendreisen erkennen werden.

Nach Angaben in einer DJH-Projektpräsentation soll die Jugendherberge am Berliner Ostkreuz insbesondere dazu dienen, "der immer stärker werdenden Konkurrenz in Berlin etwas entgegenzusetzen."

"Gegen das Ziel des DJH, sich dem Wettbewerb zu stellen, haben wir natürlich nichts einzuwenden. Aber wir verlangen, dass dieser Wettbewerb auch fair ist", so Oliver Winter abschließend. Er fordert den Berliner Senat auf, die richtigen Schlüsse aus diesem wegweisenden Urteil zu ziehen und endlich die Privilegierung des DJH zu Lasten der Steuerzahler einzustellen.

Das EuG-Urteil ist in Textfassung auf den Internetseiten des Europäischen Gerichtshofs (http://curia.europa.eu/juris/) unter dem Aktenzeichen T-578/17 frei abrufbar.


 

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