Belgien gewährt als fünftes Land in Europa Hoteliers freie Preisgestaltung

| Politik Politik

Das belgische Bundesparlament hat am gestrigen Abend einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, das die Verwendung sogenannter Bestpreis- oder Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsportalen und Beherbergungsbetrieben verbietet. Damit folgt Belgien dem Weg Frankreichs, Österreichs und Italiens, während in Deutschland solche Klauseln durch Entscheidungen des Bundeskartellamtes verboten worden sind.

Mit der gestrigen Entscheidung ist nun über die Hälfte des europäischen Tourismusmarktes (bezogen auf die Übernachtungszahlen) frei von solchen wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln und die Hoteliers können dort die Bedingungen für den Vertrieb ihrer eigenen Produkte frei gestalten.

Die von den Online-Buchungsportalen angewandten Paritätsklauseln verbieten es Hotels, auf der eigenen Webseite andere Raten und Bedingungen anzubieten als bei der Online-Plattform. Da in Europa zwei Plattformen mit einem gemeinsamen Anteil von mehr als 82% den Online-Hotelbuchungsmarkt dominieren, reduziert die aktuelle belgische Entscheidung zumindest teilweise den Druck der Plattformen auf die Hotelpartner in Europa und lässt Raum für fairen Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher und der Beherbergungsunternehmen.

„Die Kontrolle über das eigene Produkt und die Konditionen muss bei den Hotels bleiben. Obwohl dieses Prinzip eine Selbstverständlichkeit sein sollte, verlieren immer mehr Hoteliers aufgrund der zunehmenden Marktmacht ihrer Online-Vertriebspartner die Kontrolle über ihr eigenes Produkt“, so Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force. „Da der Großteil des europäischen Tourismusmarktes mittlerweile frei jedweder Paritätsklauseln ist, hoffen wir, dass auch der Rest Europas dem Beispiel Österreichs, Belgiens, Deutschlands, Frankreichs oder Italiens folgen wird und die gleichen fairen Wettbewerbsbedingungen für alle Hotels in Europa gelten werden“, kommentiert Christian de Barrin, CEO von HOTREC.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.