Belgien gewährt als fünftes Land in Europa Hoteliers freie Preisgestaltung

| Politik Politik

Das belgische Bundesparlament hat am gestrigen Abend einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, das die Verwendung sogenannter Bestpreis- oder Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsportalen und Beherbergungsbetrieben verbietet. Damit folgt Belgien dem Weg Frankreichs, Österreichs und Italiens, während in Deutschland solche Klauseln durch Entscheidungen des Bundeskartellamtes verboten worden sind.

Mit der gestrigen Entscheidung ist nun über die Hälfte des europäischen Tourismusmarktes (bezogen auf die Übernachtungszahlen) frei von solchen wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln und die Hoteliers können dort die Bedingungen für den Vertrieb ihrer eigenen Produkte frei gestalten.

Die von den Online-Buchungsportalen angewandten Paritätsklauseln verbieten es Hotels, auf der eigenen Webseite andere Raten und Bedingungen anzubieten als bei der Online-Plattform. Da in Europa zwei Plattformen mit einem gemeinsamen Anteil von mehr als 82% den Online-Hotelbuchungsmarkt dominieren, reduziert die aktuelle belgische Entscheidung zumindest teilweise den Druck der Plattformen auf die Hotelpartner in Europa und lässt Raum für fairen Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher und der Beherbergungsunternehmen.

„Die Kontrolle über das eigene Produkt und die Konditionen muss bei den Hotels bleiben. Obwohl dieses Prinzip eine Selbstverständlichkeit sein sollte, verlieren immer mehr Hoteliers aufgrund der zunehmenden Marktmacht ihrer Online-Vertriebspartner die Kontrolle über ihr eigenes Produkt“, so Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force. „Da der Großteil des europäischen Tourismusmarktes mittlerweile frei jedweder Paritätsklauseln ist, hoffen wir, dass auch der Rest Europas dem Beispiel Österreichs, Belgiens, Deutschlands, Frankreichs oder Italiens folgen wird und die gleichen fairen Wettbewerbsbedingungen für alle Hotels in Europa gelten werden“, kommentiert Christian de Barrin, CEO von HOTREC.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.