Bericht: Arbeitsminister Heil will Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis März 2022

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsministerium schlägt nach einem Medienbericht vor, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 zu verlängern. Das Ressort von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe vor dem Koalitionsausschuss am Dienstag ein entsprechendes Modell entwickelt, meldet die «Bild am Sonntag» unter Berufung auf ein vertrauliches Konzept.

Beim Treffen der Koalitionsspitzen am 25. August wollen Union und SPD voraussichtlich auch darüber beraten, die Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu verlängern - von 12 auf 24 Monate. Im Gespräch ist, damit eine Qualifizierung der Beschäftigten zu verbinden.

Wie die «Bild am Sonntag» unter Berufung auf das ihr vorliegende Papier meldet, soll das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise bis März 2022 ausgezahlt werden. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes solle bis dahin fortgesetzt werden. Den Arbeitgebern sollten die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 nur noch zu 50 Prozent - es sei denn, die Unternehmen bildeten Kurzarbeiter weiter. In diesem Fall solle der Staat die Beiträge bis März 2022 komplett übernehmen, heißt es in dem Bericht.

Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent. Die Bundesregierung hatte in der Corona-Krise aber beschlossen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Monat wird es nun auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums äußerte sich am Sonntag auf Nachfrage nicht zu den im Bericht genannten Einzelheiten. «Die Gespräche dazu laufen.» Sie verwies darauf, dass sich Heil zuletzt wiederholt für eine Verlängerung der Kurzarbeitsregeln ausgesprochen habe. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.