Berlin öffnet Innenbereiche bekannter Lokale in Mitte

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Am heutigen Samstag startet ein Pilotprojekt zur Öffnung der Innengastronomie in Berlin-Mitte. Insgesamt acht Gastronomiebetriebe aus dem Bezirk nehmen an dem Versuch teil und öffnen ihre Innenräume für Gäste, die sich vorab in einem videobasierten Selbsttestverfahren zu Hause auf das Corona-Virus getestet haben.  

Am Samstag, den 29. Mai startet ein Pilotprojekt zur Öffnung der Innengastronomie in Berlin-Mitte in Kooperation von Bezirksamt Mitte, Diagnostiknetzwerk Berlin-Brandenburg, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, IHK Berlin und Dehoga Berlin. Insgesamt acht Gastronomiebetriebe aus dem Bezirk nehmen an dem Versuch teil und öffnen ihre Innenräume für Gäste, die sich vorab in einem videobasierten Selbsttestverfahren zu Hause auf das Corona-Virus getestet haben.  

Ziel des Pilotprojekts ist es, eine Perspektive für mögliche flächendeckende Öffnungen der Innengastronomie auch in pandemischen Lagen zu entwickeln und zeitgleich Mobilität von positiv getesteten Menschen durch das Heimtestverfahren zu unterbinden. Dazu dient die praktische Überprüfung der SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests in Verbindung mit einem virtuellen Testzentrum und der ortsunabhängigen Testung über das Onlineportal www.homedx.de des Diagnostiknetzwerks Berlin-Brandenburg.

 

Der Restaurantbesuch ist in dem Projekt an eine vorherige Reservierung und einen Test über das Onlineportal „homeDX“ gebunden, weiterhin sind in allen teilnehmenden Pilotbetrieben die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie eine Kontaktnachverfolgung (bspw. über die Luca-App oder andere Systeme) sicherzustellen.

An dem Projekt beteiligen sich folgende Pilotbetriebe:

Das Pilotprojekt ist zunächst bis zum 18. Juni 2021 angelegt und wird abschließend wissenschaftlich ausgewertet. Die wissenschaftliche Begleitung findet durch das Institut für molekulare Diagnostik und Bioanalytik (IMDB) statt, welches an das Diagnostiknetzwerk Berlin-Brandenburg angeschlossen ist. Das Ergebnis der Validierung wird positiv bewertet, wenn in der Kohorte der Testteilnehmer keine höhere Inzidenz festgestellt wird als in der umgebenden Bevölkerung.

Mit einem offenen Brief an Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) hat sich nun der Wirtschaftskreis Mitte e.V. gegen das Projekt ausgesprochen.

In dem Brief, der der Berliner Morgenpost vorliegt, heißt es, der Wirtschaftskreise wolle nicht mehr zusehen und sich über „unreflektierte und praxisferne“ Vorschläge aus der Politik ärgern. Zwar begrüße man die Motivation, der Gastronomie eine Perspektive bieten zu wollen. Allerdings halte man das Pilotprojekt für „realitätsfern“. „Nach genauer Lektüre Ihrer Vorschläge vermissen wir bei diesen den Aspekt der realen Umsetzbarkeit“, ist in dem Brief zu lesen.

Das Pilotprojekt zur Wiedereröffnung der Gastronomie sieht einen maximal vier Stunden alten Schnelltest vor. Außerdem müssen Gäste schon weit im voraus eine Reservierung machen. „Diese Idee unterbindet jede spontane Auswahl des Ortes der Freizeitgestaltung der Berliner Bürger und ist natürlich wieder mit weiteren Kosten für die ohnehin schon gebeutelten Gastgeber verbunden“, schreiben die Verfasser des Briefes.

Eine ähnliche Strategie wird auch bei Friseuren angewandt. Dort dürfen Kunden einen Termin nur noch wahrnehmen, wenn sie einen negativen Schnelltest vorzeigen können. „Bei denen hat die Testpflicht zu großen Stornierungszahlen geführt“, so die Vertreter des Wirtschaftskreises. Sie fürchten das auch bei den Restaurants.

Stephan von Dassel, Bezirksbürgermeister von Berlin Mitte:

„Wir alle freuen uns über die Öffnung der Außengastronomie und den Rückgang der Infektionszahlen. Bevor auch die Innenräume von Restaurants geöffnet werden können, wird noch einige Zeit vergehen. Diese Zeit wollen wir nutzen, um Hinweise zu zwei wichtigen Fragen zu erhalten: Kann eine onlinegestützte Validierung von Selbsttests eine verlässliche Alternative zu einem Besuch einer Test-to-go-Station darstellen und ist mit dem Besuch von Innenräumen von Restaurants ein höheres Infektionsrisiko verbunden, wenn alle Gäste einen negativen Schnelltest vorweisen können? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz entscheidend für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung. Ich freue mich sehr, dass das Bezirksamt hierfür einen Beitrag leisten kann.“ 


Dr. Robert Lange, Vorstand vom Diagnostiknetzwerk Berlin-Brandenburg:

"SARS-CoV-2- Antigen-Schnelltests sind ein wichtiger Bestandteil bei der Bewältigung der Pandemie – die notwendige Qualitätssicherung vorausgesetzt. Das Diagnostiknetzwerk Berlin-Brandenburg und seine Partner, die KH Labor sowie die Digitalagentur Giftgrün, freuen sich gemeinsam mit dem Bezirk Berlin-Mitte und der IHK Berlin das wegweisende Konzept „homeDX“ an den Start zu bringen: Zertifizierte Schnelltests für zu Hause mit Begutachtung durch Gesundheitsfachleute in Kombination mit einem berlinweit akzeptierten Zertifikat, dem BärCODE und der Luca-App. Telemedizinische Anwendungen werden das Gesundheitswesen der Zukunft sinnvoll ergänzen. HomeDX hat das Zeug für das neue diagnostische Fieberthermometer. Ein Projekt, das sicher Schule machen wird, ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung."

Jörg Nolte, Geschäftsführer Wirtschaft und Politik bei der IHK Berlin:

„Das Berliner Tourismus- und Gastgewerbe benötigt dringend neue Perspektiven für weitere Öffnungsschritte. Von dem Pilotprojekt soll dabei das Signal ausgehen, dass die Branche sehr verantwortungsbewusst mit den geltenden Regeln umgehen kann und breiter angelegte Öffnungsschritte möglich sind. Zudem kann über das virtuelle Testverfahren eine echte Innovation aus der Hauptstadtregion dafür sorgen, dass Schnelltests auch durchgeführt werden können, ohne Mobilität auszulösen und am Testzentrum in einer Schlange zu stehen.“

Gerrit Buchhorn, stellvertretender Hauptgeschäftsführer vom DEHOGA Berlin:

„Dieses Projekt zeigt eine gute Ergänzung zu den bisherigen Testmöglichkeiten in der Innengastronomie auf – von zu Hause, aber mit der Sicherheit der richtigen Anwendung. Für die Außengastronomie erhoffe ich mir aber den schnellen Wegfall einer Testpflicht.“


 

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