Berlin verschärft Regeln gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

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Berlin erhöht Ausgleichszahlungen für den Verlust von Wohnraum

Der Senat von Berlin verstärkt die Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Im Rahmen der Sitzung am 20. Januar 2026 nahm die Landesregierung die vierte Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot zur Kenntnis. Der Entwurf, welcher von Christian Gaebler, dem Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, eingebracht wurde, geht nun zur Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister.

Finanzielle Hürden für Abriss und Umwidmung steigen

Ein wesentlicher Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Anhebung der finanziellen Ausgleichspflicht. Wenn Wohnflächen durch Abriss oder eine genehmigte gewerbliche Nutzung dauerhaft dem Mietmarkt entzogen werden, müssen Eigentümer eine einmalige Zahlung leisten, sofern kein angemessener Ersatzwohnraum geschaffen wird. Diese Zahlung dient dazu, den substanziellen Verlust an Wohnraum im Stadtgebiet auszugleichen.

Bisher sah die gesetzliche Regelung eine Obergrenze von 4.100 Euro pro Quadratmeter für diese Ausgleichszahlungen vor. Dieser Betrag wird mit der neuen Verordnung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter angehoben. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Kosten für den Verlust von Wohnraum der aktuellen Marktentwicklung Rechnung tragen und die Hemmschwelle für eine Zweckentfremdung stabil bleibt.

Einbindung in das Berliner Wohnraumsicherungsgesetz

Die Modifizierung der Verordnung erfolgt nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets. Der Senat von Berlin hat diese untergesetzlichen Schritte im Zusammenhang mit dem Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen. Damit sollen die rechtlichen Instrumente geschärft werden, um den vorhandenen Bestand an Wohnungen in der Hauptstadt vorrangig für die Wohnnutzung zu erhalten.

Senator Gaebler betont Schutz der Mieter

Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sieht in der Neuregelung ein wichtiges Signal für den Berliner Wohnungsmarkt. Christian Gaebler erklärte dazu: „Wohnungen in Berlin sollen vor allem zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht anderweitig genutzt werden. Mit der Erhöhung der Ausgleichzahlungen bei Abriss oder anderer zweckfremder Nutzung ohne einen angemessenem Ersatzwohnraum bereitzustellen, wird das Zweckentfremdungsverbot weiter gestärkt und die Mieterinnen und Mieter auf dem Wohnungsmarkt in Berlin besser geschützt.“

Durch die Vorlage beim Rat der Bürgermeister wird das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der Verordnung fortgesetzt. Ziel der Landesregierung bleibt es, die Zweckentfremdung von Bestandswohnungen durch konsequente Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu begrenzen.


 

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