Das Europäische Parlament hat den Weg für eine deutliche Entbürokratisierung im Bereich Lieferketten, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie freigemacht. Das sogenannte Omnibus-I-Paket wurde gegen die Stimmen der sozialdemokratischen, grünen und linken Fraktionen verabschiedet. Der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) begrüßt die damit verbundene Chance auf durchgreifende Vereinfachungen und einen mittelstandsfreundlicheren Ansatz.
Entlastung für den Mittelstand bei Sorgfaltspflichten
Die Sorgfaltspflichten im Bereich der Lieferketten (CSDDD) sollen zukünftig nur noch für Unternehmen mit weltweit über 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarde Euro gelten. Damit werden die Schwellenwerte massiv angehoben.
Besonders wichtig für mittelständische gastgewerbliche Betriebe, die als Geschäftspartner von berichtspflichtigen Großunternehmen agieren (etwa durch Tagungen, Zimmervergabe oder Catering), ist der risikobasierte Ansatz: Bei der Prüfung ihrer Geschäftspartner sollen Großunternehmen nur noch in Ausnahmefällen notwendige Informationen von kleineren Partnern einholen dürfen. Dies dient dem Schutz kleinerer Betriebe vor übermäßigen Anforderungen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Schutz vor Trickle-Down-Effekten
Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) werden die Schwellenwerte stark angehoben, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Die Beschäftigtenanzahl steigt von 250 auf 1.750, und der Mindestumsatz erhöht sich von 50 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro.
Um KMU vor sogenannten Trickle-Down-Effekten zu schützen, dürfen große berichtspflichtige Unternehmen von ihren kleineren Geschäftspartnern keine zusätzlichen Informationen in der Wertschöpfungskette verlangen, die über die freiwilligen Standards für KMU hinausgehen. Zudem sollen die Berichtsstandards weiter reduziert werden.
Nächste Schritte: Trilog und nationale Umsetzung ohne Goldplating
Mit der Abstimmung startet der Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission. Eine endgültige politische Einigung wird bis Ende 2025 angestrebt.
Für Deutschland bedeutet dies, dass die Reformen auf EU-Ebene eine schlanke, praxistaugliche Umsetzung 1:1 der CSRD in deutsches Recht erfordern – ohne nationale Verschärfungen (Goldplating). Dies soll die Geltung für 2025 verhindern.
Ebenso muss das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umgehend an die bürokratieärmeren EU-Standards angepasst werden, ebenfalls ohne Goldplating. Im Vorgriff auf die geplante ersatzlose Abschaffung der LkSG-Berichtspflicht durch die Bundesregierung hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Prüfung der Unternehmensberichte nach LkSG ab sofort eingestellt.












