Berliner Senat beschließt neues Corona-Hilfsprogramm über 500 Millionen Euro

| Politik Politik

Der Berliner Senat hat ein neues Corona-Hilfsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen. Die Summe setzt sich zusammen aus 323 Millionen Euro, die aus den Hilfsprogrammen des letzten Jahres noch nicht ausgegeben wurden, sowie zusätzlichen 168 Millionen Euro.

Allein für die Ergänzung der vom Bund geplanten Neustarthilfe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sind 150 Millionen Euro vorgesehen, wie nach der Senatssitzung am Donnerstag mitgeteilt wurde. Dabei gehe es um Zuschusszahlungen zur Bundesförderung. Der Programmstart ist für Mai geplant.

Hinzu komme das Berlin-Härtefallprogramm von 20 Millionen Euro für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe, die bei der Neustarthilfe des Bundes nicht antragsberechtigt sind. Außerdem sollen mit 30 Millionen Euro Anreize für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden, Arbeitsplätze zu erhalten. Hier geht es um besonders betroffene Branchen: Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel. Für die Förderung von Investitionen in die IT-Infrastruktur sind rund 35 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzliches Geld gibt es auch für die Kongress- und Veranstaltungsbranche.

Für Familien soll Unterstützung mit einem Gesamtvolumen von 75 Millionen Euro angeboten werden, vor allem für die Betreuung von Kindern zu Hause. Für die zusätzliche Betreuung von Risikogruppen sollen 45 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Auch die Kultur erhält noch mal Millionensummen: 20 Millionen Euro für die Fortsetzung der Soforthilfe IV und Zuschüsse für Tilgungszahlungen, weitere 10 Millionen für landesgeförderte Kulturinstitutionen, die nicht von den Bundeshilfen profitieren. Dazu kommen mehrere Zahlungen im einstelligen Millionenbereich. So sollen etwa Kultureinrichtungen und -projekte bei der Konzeption von Outdoor-Veranstaltungen unterstützt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.