BFH-Urteil zur Urlaubssteuer wird für allgemeingültig erklärt

| Politik Politik

Die Urlaubssteuer ist endgültig vom Tisch. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 25. Juli, wonach Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelzimmern keine Gewerbesteuer zahlen müssen, wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.

„Ich bin froh, dass die Finanzverwaltung zum Jahresende das unrühmliche Kapitel Urlaubssteuer geschlossen hat. Durch die Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt bekommt die Reisewirtschaft endlich Rechtssicherheit“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Über Jahre hatten führende Verbände der Reise- und Tourismuswirtschaft gegenüber Politik und Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen nicht rechtens ist. Dieser Auffassung sind die obersten Finanzrichter in ihrem Urteil vom Juli 2019 gefolgt. Geklagt hatte der Reiseveranstalter Frosch Sportreisen. Die Richter urteilten, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Damit unterliegen Hotelkontingente, die ein Reiseveranstalter vorab einkauft und als Teil einer Pauschalreise an Kunden weitervermittelt, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. 

Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“

Im Rahmen der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ hatten zahlreiche Verbände die Bundesregierung aufgefordert, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen für die Reise- und Tourismusbranche zu korrigieren und das Gewerbesteuerrecht entsprechend zu präzisieren. Initiatoren waren der Internationale Bustouristik Verband (RDA), der Deutsche Tourismusverband (DTV), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR) und der Deutsche Reiseverband (DRV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.