BFH-Urteil zur Urlaubssteuer wird für allgemeingültig erklärt

| Politik Politik

Die Urlaubssteuer ist endgültig vom Tisch. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 25. Juli, wonach Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelzimmern keine Gewerbesteuer zahlen müssen, wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.

„Ich bin froh, dass die Finanzverwaltung zum Jahresende das unrühmliche Kapitel Urlaubssteuer geschlossen hat. Durch die Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt bekommt die Reisewirtschaft endlich Rechtssicherheit“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Über Jahre hatten führende Verbände der Reise- und Tourismuswirtschaft gegenüber Politik und Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen nicht rechtens ist. Dieser Auffassung sind die obersten Finanzrichter in ihrem Urteil vom Juli 2019 gefolgt. Geklagt hatte der Reiseveranstalter Frosch Sportreisen. Die Richter urteilten, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Damit unterliegen Hotelkontingente, die ein Reiseveranstalter vorab einkauft und als Teil einer Pauschalreise an Kunden weitervermittelt, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. 

Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“

Im Rahmen der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ hatten zahlreiche Verbände die Bundesregierung aufgefordert, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen für die Reise- und Tourismusbranche zu korrigieren und das Gewerbesteuerrecht entsprechend zu präzisieren. Initiatoren waren der Internationale Bustouristik Verband (RDA), der Deutsche Tourismusverband (DTV), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR) und der Deutsche Reiseverband (DRV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.