Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung verkündet

| Politik Politik

Die  Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung von Ernährungsminister Cem Özdemir ist mit Verordnungstext im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Verordnung soll die Kennzeichnung und Auslobung von Bio für die Außer-Haus-Verpflegung gegenüber den früheren Regelungen vereinfachen. Insbesondere sieht sie ein neues Bio-Logo in Bronze, Silber und Gold für die Außer-Haus-Verpflegung vor (AHV-Kennzeichen). Das teilte der DEHOGA Bundesverband mit. Die Bio-Medaillen: Essensgäste sollen den Bio-Anteil in Großküchen bald an einem kreisrunden Logo erkennen können. Vorgesehen sind die Stufen Gold mit 90 bis 100 Prozent Bio, Silber mit 50 bis 89 Prozent und Bronze mit 20 bis 49 Prozent - jeweils bemessen am Geldwert des gesamten Wareneinkaufs. Damit könnten Anbieter ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung «freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben», hatte Özdemir gesagt. Das zielt auf Kantinen und Mensen von Firmen, Schulen, Kitas oder Behörden. Die Verordnung deckt aber die gesamte Außer-Haus-Verpflegung ab - laut Ministerium also auch den Imbiss an der Ecke und Restaurants.

Zertifizierung

Wie bisher ist eine vorherige Zertifizierung erforderlich, wenn ein Restaurant, eine Kantine, Mensa etc. mit „Bio“ werben möchte.Das BMEL teilt aktuell auf seiner Webseite mit, dass die Zertifizierungen möglich sind, sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind. Eine Liste der Öko-Kontrollstellen in Deutschland finden Sie HIER.

Zutatenkennzeichnung

Die neuen Bestimmungen erlauben den Betrieben, die von ihnen eingesetzten Bio-Zutaten zu kennzeichnen. Verpflichtend für den Betrieb ist dabei das Führen einer Zutatenübersicht, die für die Gäste in leicht zugänglicher Form bereitgehalten werden muss.

BIO-Kennzeichen Gold-Silber-Bronze

Daneben ist die Angabe des Bio-Anteils mittels des für die Außer-Haus-Verpflegung neu eingeführten BIO-Kennzeichens möglich. So darf nach erfolgter Zertifizierung bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent mit dem Logo in Bronze geworben werden, bei 50 bis 89 Prozent mit Silber und bei 90 bis 100 Prozent mit Gold. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei jeweils auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.

Nutzung anderer BIO-Kennzeichen

Das bisher bekannte, staatliche Bio-Siegel (Hexagon) darf nur noch mit direktem Bezug auf die Zutaten verwendet werden, etwa in der geforderten Zutatenübersicht. Sofern zutreffend dürfen Bio-Zutaten ebenfalls mit den Bio-Logos der Verbände und Länder gekennzeichnet werden, die auch für Werbung für die Einrichtung genutzt werden können.

Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, die BIO-Lebensmittel neu in ihre Speiseangebote aufnehmen oder ihre BIO-Angebote erweitern wollen, können Förderungen beantragen (hierzu auch unser Beitrag in DEHOGA-Compact 26/2023). Förderfähig sind Beratungen einschließlich damit verbundener Mitarbeiterschulungen.

Link zu den FAQs des BMEL

Link zu den FAQs des Informationsportals Ökolandbau.de

Zur Förderrichtlinie und Einzelheiten zur Förderung und zur Antragstellung


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.