Bis 7. Januar in Österreich: Restaurants geschlossen, touristische Übernachtungen verboten

| Politik Politik

Österreich verhängt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten vom 7. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht. Ziel sei es, den Tourismus weitgehend einzudämmen, teilte die Regierung am Mittwoch in Wien mit. Österreich setze auf ein konsequentes Grenzregime, damit das Virus nicht durch Rückkehrer oder Touristen ins Land getragen werde, sagte Kanzler Sebastian Kurz am Mittwoch in Wien.

Der Schwellenwert seien mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen. Das gelte praktisch für alle Nachbarstaaten und speziell auch für den Westbalkan, hieß es. Alle Gaststätten und Hotels müssen bis zum 7. Januar geschlossen bleiben. Es werde wirtschaftliche Entschädigungen geben, sagte Kurz. Die Lifte in den Skigebieten dürfen ab dem 24. Dezember öffnen - und können somit im Wesentlichen von Einheimischen genutzt werden.
 

Zugleich dürfen nach dem Ende des aktuellen Lockdowns am 6. Dezember die Geschäfte und die Museen wieder öffnen. Auch die Pflichtschulen werden wieder geöffnet. Ausgangsbeschränkungen bestehen dann noch zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.

Der Umsatzersatz, der im Lockdown für geschlossene Betriebe gilt, auf den Dezember verlängert. Dabei wird 50 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat abgegolten und nicht mehr, wie im November, 80 Prozent. Beantragbar wird der Umsatzersatz für den verlängerten Lockdown demnach ab 16. Dezember wie gehabt über FinanzOnline sein. Ebenso wird der erweiterte Fixkostenzuschuss und die Möglichkeit der Kurzarbeit weitergeführt. Blümel verweist darauf, dass beim Umsatzersatz und dem Fixkostenzuschuss zusammen bereits mehr als eine Milliarde Euro an die Unternehmen geflossen ist.

«Die sinkenden Zahlen sind ein Erfolg, aber kein Grund zur Entwarnung», sagte Kurz. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei bisher verhindert worden. Er rief die Bürger auf, sich an den bevorstehenden Massentests zu beteiligen. In Wien, Tirol und Vorarlberg können sich die Menschen ab Freitag testen lassen. Danach folgen weitere Bundesländer. Die Experten hoffen, dass sich mehrere Millionen Menschen beteiligen, um so die Infektionsketten zu unterbrechen.

In Österreich ist aufgrund des Lockdowns die Zahl der Neuinfektionen deutlich zurückgegangen. Allerdings ist der Abwärtstrend weniger stark als erhofft. Am Mittwoch wurden 3972 Neuinfektionen binnen eines Tages verzeichnet. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist dieser Wert um ein Mehrfaches höher als in Deutschland.

Die offiziellen Regeln für Hotellerie und Gastronomie in Österreich im Überblick:

Gastronomie

Die derzeitigen Öffnungsschritte beschränken das private und insbesondere gesellschaftliche Leben sehr.

Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen sind derzeit nur behutsame Öffnungsschritte möglich.

Oberstes Ziel ist es, Zusammenkünfte weiterhin möglichst zu unterbinden.

Die Gastronomiebetriebe werden daher bis 6. Jänner 2021 geschlossen bleiben müssen, eine Öffnung ist für den 7. Jänner geplant.

Gerade die Gastronomiebetriebe trifft der Lockdown hart, dafür werden die Wirtschaftshilfen bis Ende Dezember verlängert:
-Verlängerter Lockdown-Umsatzersatz von 50%
-Verlängerung der November-Kurzarbeit für Dezember

Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr möglich.

Es dürfen aber keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden.

Lieferservices bleiben ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.

Vom Betretungsverbot ausgenommen sind weiterhin Betriebsrestaurants und Kantinen für Betriebsangehörige sowie Gastronomiebetriebe in Kranken- und Kuranstalten, Altenpflege und Behindertenheimen, Schulen und Kindergärten.

Beherbergungsbetriebe

Ebenso wird bei den Beherbergungsbetrieben1 das Betretungsverbot bis 6. Jänner 2021 verlängert.

Auch hier gilt es, Zusammenkünfte weitestgehend zu unterbinden um einen Saisonstart am 7. Jänner 2021 zu ermöglichen.

Auch hier werden die Beherbergungsbetriebe mit entsprechenden Wirtschaftshilfen unterstützt:
-Verlängerter Lockdown-Umsatzersatz von 50%
-Verlängerung der November-Kurzarbeit für Dezember

Erlaubt ist weiterhin z.B. die Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen.

Das Betretungsverbot von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben gilt nicht, wenn Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht werden.1


Zurück

Vielleicht auch interessant

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.