Bislang nur Bruchteil der Überbrückungshilfen an Unternehmen ausgeschüttet

| Politik Politik

Von den 25 Milliarden Euro, die für die Überbrückungshilfen zur Verfügung stehen, ist bislang erst ein Bruchteil geflossen. 92.861 von 128.714 Anträgen wurden bewilligt. Verbände kritisieren die hohen Hürden bei der Antragstellung.

Noch immer sind von den für die Überbrückungshilfen zur Verfügung stehenden rund 25 Milliarden Euro weniger als eine Milliarde Euro geflossen: Bis Mitte Oktober waren es gerade einmal 954 Millionen Euro. Insgesamt wurden 92.861 von 128.714 Anträgen bewilligt. Das berichtet die "Augsburger Allgemeine" unter Berufung auf die Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung glaubt, der Grund sei, dass die Schließungen und Auflagen wegen der Corona-Pandemie schneller zurückgenommen werden konnten als zunächst gedacht. Zudem habe sich die Konjunktur von Juni bis August "schneller erholt als erwartet". 

Der DEHOGA hingegen hält die Erklärung von FDP-Fraktionsvize Michael Theurer für deutlich stichhaltiger: Dieser führt den geringen Mittelabfluss auf die Hürden bei der Antragstellung zurück. „Wir wissen wie viele Unternehmen in den vergangenen Monaten weiterhin in einer dramatischen Situation waren – von deutlicher Erholung und wenig Hilfebedarf kann zumindest in unserer Branche keine Rede sein“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Zahlen und Einschätzungen. „Wir bauen auf weitere Verbesserungen und Vereinfachungen des Überbrückungshilfe-Programms, damit künftig die Hilfen tatsächlich schnell, zielgerichtet und umfassend in den Unternehmen ankommen.“

Die Bunderegierung sagt,  dass im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms I für kleine und mittelständische Unternehmen circa 127.600 Erstanträge im Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro gestellt und etwa 1,3 Milliarden Euro bewilligt worden sein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.