Bislang nur Bruchteil der Überbrückungshilfen an Unternehmen ausgeschüttet

| Politik Politik

Von den 25 Milliarden Euro, die für die Überbrückungshilfen zur Verfügung stehen, ist bislang erst ein Bruchteil geflossen. 92.861 von 128.714 Anträgen wurden bewilligt. Verbände kritisieren die hohen Hürden bei der Antragstellung.

Noch immer sind von den für die Überbrückungshilfen zur Verfügung stehenden rund 25 Milliarden Euro weniger als eine Milliarde Euro geflossen: Bis Mitte Oktober waren es gerade einmal 954 Millionen Euro. Insgesamt wurden 92.861 von 128.714 Anträgen bewilligt. Das berichtet die "Augsburger Allgemeine" unter Berufung auf die Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung glaubt, der Grund sei, dass die Schließungen und Auflagen wegen der Corona-Pandemie schneller zurückgenommen werden konnten als zunächst gedacht. Zudem habe sich die Konjunktur von Juni bis August "schneller erholt als erwartet". 

Der DEHOGA hingegen hält die Erklärung von FDP-Fraktionsvize Michael Theurer für deutlich stichhaltiger: Dieser führt den geringen Mittelabfluss auf die Hürden bei der Antragstellung zurück. „Wir wissen wie viele Unternehmen in den vergangenen Monaten weiterhin in einer dramatischen Situation waren – von deutlicher Erholung und wenig Hilfebedarf kann zumindest in unserer Branche keine Rede sein“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Zahlen und Einschätzungen. „Wir bauen auf weitere Verbesserungen und Vereinfachungen des Überbrückungshilfe-Programms, damit künftig die Hilfen tatsächlich schnell, zielgerichtet und umfassend in den Unternehmen ankommen.“

Die Bunderegierung sagt,  dass im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms I für kleine und mittelständische Unternehmen circa 127.600 Erstanträge im Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro gestellt und etwa 1,3 Milliarden Euro bewilligt worden sein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.