Nordrhein-Westfalen hat das Verbot für bestimmte Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober verlängert. In der neuen Coronaschutzverordnung, die am Dienstagabend veröffentlicht wurde, werden als «große Festveranstaltungen» konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt. Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden.
In der neuen Coronaschutzverordnung, die am Dienstagabend veröffentlicht wurde, werden als «große Festveranstaltungen» konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt. Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden.
Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt. Mit der neuen Verordnung ist es in Nordrhein-Westfalen jetzt rechtskräftig.
Brandenburg: Verbot von Großveranstaltungen verlängert
Brandenburgs Landesregierung hat das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern entsprechend einer Vereinbarung von Bund und Ländern vorerst bis Ende Oktober verlängert. Darauf habe sich das Kabinett am Dienstag verständigt, teilte die Staatskanzlei mit. Die Verlängerung des Verbots von Volksfesten, Konzerten oder Sportevents sei zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich, da bei derartigen Veranstaltungen Menschen aus verschiedenen Regionen auf engem Raum zusammenkämen. Zudem sei die Rückverfolgung von Kontaktpersonen extrem schwierig.
Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer verwies auf das besonders hohe Infektionsrisiko: «Bei Großveranstaltungen mit tausenden Personen werden erfahrungsgemäß Abstands- und Hygieneregeln nicht beachtet», sagte sie. (dpa)