Bund und Länder einig: 49-Euro-Ticket kommt zum 1. Mai

| Politik Politik

Bund und Länder haben sich am Freitag auf einen Start des 49-Euro-Monatstickets zum 1. Mai geeinigt. «Das, was viele sich wünschen, wird zum 1. Mai Realität», sagte der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne), am Freitag nach der Sitzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Verkaufsstart des bundesweiten Tickets für Busse und Bahnen im Regionalverkehr soll demnach der 3. April werden, sagte er. Es seien in diesen Fragen nicht nur Fortschritte erzielt, «sondern über die wirklich wichtigen Punkte eine endgültige Verständigung erreicht» worden, sagte Krischer.

Die Einigung steht aber noch unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission dem 49-Euro-Ticket zustimmt. Das Vorhaben betrifft beihilferechtliche Fragen, die die Kommission derzeit überprüft.

Entschieden haben beide Seiten auch über das sogenannte Jobticket: Demnach haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das 49-Euro-Ticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Arbeitnehmer könnten auf diese Weise das Ticket also für mindestens 30 Prozent weniger erhalten. 

Keine Einigung kam dpa-Informationen zufolge über die Frage zustande, wie digital das Ticket zumindest am Anfang wird. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) strebt ein ausschließlich digitales Ticket an. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) forderte zuletzt aber zumindest übergangsweise die Möglichkeit für Verkehrsverbünde, auch ein Papierticket ausstellen zu können. Nicht alle Verbünde verfügen demnach über die Möglichkeit, ein digitales Ticket anbieten zu können. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.