Bund und Länder einigen sich auf weiteres Corona-Vorgehen

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Nach Wochen voller Streit haben sich Bund und Länder zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie vorerst wieder auf eine gemeinsame Grundstrategie geeinigt. Der am Mittwoch in Berlin beschlossene Kompromiss setzt insbesondere weiterhin auf die bundesweite Fortsetzung des Mindestabstands von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten Bereichen. Er sieht bei einem positiven Infektionsverlauf aber auch die Rückkehr der Schulen in Regelbetrieb bis spätestens nach den Sommerferien und lockert das Verbot für Großveranstaltungen durch denkbare Ausnahmen.

«Das ist der Kern», sagte Merkel nach dem Ende der Ministerpräsidentenkonferenz. Derzeit seien Ausbruchsgeschehen gerade dort festzustellen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden. «So lange es kein Medikament gibt, so lange es keinen Impfstoff gibt, müssen wir mit der Pandemie leben.» Einen Tag nach dem Beginn der Corona-Warn-App zog sie zudem eine positive erste Bilanz: Es sei «ein ganz guter Start, der natürlich noch verstetigt werden muss». Die App, die bisher etwa sieben Millionen Mal heruntergeladen wurde, sei «ein Meilenstein in der Corona-Bekämpfung». Gleichwohl erklärte sie, dass sie sich derzeit keine Gedanken über eine möglicherweise drohende zweite Welle von Infektionen mache.

Erstmals seit März hatten sich die Regierungschefs von Bund und Länder wieder zu einer Präsenzsitzung in Berlin getroffen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der auch derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, lobte die gute Zusammenarbeit. Es sei von «wichtiger Bedeutung», dass alle Länder die Grundphilosophie weiter mittragen. Weiter: «Es eint uns, dass es ohne Vernunft nicht geht. Erleichterung ja, aber mit Umsicht und Köpfchen.» Die Grundregeln zu den Kontaktbeschränkungen müssten weiter gelten für die nächsten Monate.

Auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) warnte vor einer falschen Sicherheit: Die geringe Zahl an Corona-Neuinfektionen «darf uns nicht zu dem Irrtum führen, dass wir die Dinge weniger ernst nehmen», sagte er. «Wir müssen weiter sehr, sehr vorsichtig durch diese Pandemie steuern.»

Tschentscher lobte wie Merkel zudem, dass sich Bund und Länder auch über das von Union und SPD erarbeitete Konjunkturpaket zum Anschub der Wirtschaft nach der Corona-Krise einig geworden seien. Das Paket hat einen Umfang von 130 Milliarden Euro. Es soll die Bürger etwa durch eine befristete Mehrwertsteuersenkung wieder in Konsumlaune bringen und dadurch zur Erholung der Wirtschaft beitragen. Dagegen konnten sich die Ministerpräsidenten und Merkel im Streit über die Finanzierung des Ganztagsausbaus an Grundschulen noch nicht einigen.

Der Corona-Beschluss sieht zudem vor, dass überall wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen es erfordert, weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden können. So soll ein überregionales Infektionsgeschehen verhindert werden. Im Gegenzug sind bei niedrigen Fallzahlen auch weitergehende Lockerungen möglich.

Die Kapazitäten für gezielte Testungen vor allem in Einrichtungen mit besonders anfälligen Personengruppen sollen zudem ausgebaut werden. Die Bürger bleiben aber gehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Dies war nach den auseinanderdriftenden Einzelregeln der Länder zuletzt in Zweifel gezogen worden.

Ferner streben die Länder wegen der sinkenden Infektionszahlen in den vergangenen Wochen an, spätestens nach den Sommerferien den schulischen Regelbetrieb zu starten. Zeitnah soll auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.

Das bis Ende August geltende Verbot für Großveranstaltungen soll bis mindestens Ende Oktober grundsätzlich verlängert werden, jedoch sieht die Einigung auch Möglichkeiten für Ausnahmen zu. Das Verbot gelte für solche Veranstaltungen, «bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist».

Am 12. März hatten sich Merkel und die Länderchefs zum letzten Mal persönlich im Kanzleramt getroffen. Danach wurde das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Pandemie heruntergefahren: Schulen und Kitas wurden geschlossen, Restaurants, Bars und andere Einrichtungen ebenso. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten seitdem in Videoschalten über das Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.

Der Kurs von Bund und Ländern in der Pandemie war aber seit Anfang Mai auseinandergedriftet. Während Bayern etwa einen betont langsamen Kurs bei Lockerungen gewählt hat, drücken andere Länder wie Thüringen mit deutlich weniger Fallzahlen sehr aufs Tempo. In Sachsen wurde bereits über ein Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen nachgedacht.

Hier die wesentlichen Beschlüsse in Langfassung:

- Bund und Länder halten an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand und Hygienemaßnahmen fest. Dies war nach den zuletzt auseinander driftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Jetzt wurde beschlossen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiterhin einzuhalten. «Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen.»

- Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Auch soll der Personenkreis möglichst konstant bleiben. «Nähere und längere Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden.»

- Bei höherem Infektionsgeschehen sollen wieder weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, «um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern».

- Angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Wochen streben die Länder an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren. «Zeitnah soll auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.»

- Bundes- und Landesregierungen rufen alle Bürger, die ein Smartphone benutzen, dazu auf, die Corona-Warn-App herunterzuladen und im Alltag zu verwenden. «Mit ihr können alle Bürgerinnen und Bürger aktiv mithelfen, entstehende Infektionsketten bereits im Ansatz zu unterbrechen.» Bund und Länder betonen, «dass die App maximalen Datenschutzanforderungen genügt und die Privatsphäre der Menschen vollumfänglich wahrt».

- Es sollen gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit besonders anfälligen Personengruppen ermöglichen werden. Hierfür sind die Testkapazitäten auszubauen. «Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Krankenkassen erfolgen.»

- Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste bleiben wegen der Corona-Pandemie noch bis mindestens Ende Oktober verboten - mit Ausnahmen. Bisher galt als zeitliche Grenze der 31. August. Das Verbot gilt nun für solche Veranstaltungen weiter, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist. Lassen sich diese Vorgaben einhalten, dann wäre demnach theoretisch schon am 1. September eine Großveranstaltung möglich.

- Die Länder gleichen die für den touristischen Reisebusverkehr erforderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personenverkehr an. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen ist Transitverkehr erlaubt. Bei Pausen gelten zum Beispiel für das Anfahren von Rastplätzen die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes. (dpa)


 

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