Bund und Länder verlängern Lockdown / Keine Perspektive für Hotels und Restaurants

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Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Eine Ausnahme bilden Friseure, die bei strikter Einhaltung von Hygieneauflagen bereits am 1. März wieder aufmachen dürfen, so das Beschlusspapier. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Mittwoch bei ihren Beratungen über das weitere Vorgehen in der Pandemie beschlossen. Das Öffnen von Schulen und Kitas wird danach nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt.

Bund und Länder verweisen in ihrem Beschluss auf die sich besonders schnell ausbreitenden Virusmutationen. Diese erforderten erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. «Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.» Auch die bestehenden anderen Beschlüsse wie etwa die Schließung eines Großteils des Einzelhandels, von Restaurants, Kneipen, Museen und Theatern sollen weiter gültig bleiben.

Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner geben. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Über eine Öffnungsperspektive für Hotels und Gastronomen wurde nicht beschlossen. In dem Papier steht: „Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.“ Bezüglich der Gastronomie drückt der Beschluss aus: „Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt.“

Zu Schulen und Kitas stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich als erster schrittweise wieder geöffnet werden solle. «Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.»

Mehr Sicherheit in Klassenzimmern und Kitas sollen vermehrte Schnelltests bringen. Außerdem wurden die Gesundheitsminister beauftragt zu prüfen, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher als bislang vorgesehen geimpft werden können. Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Die vorzeitige Öffnung von Friseurbetrieben soll «unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken» zulässig sein. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: «Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.»

Deutsche Reiseverband: Folgen für Wirtschaft gravierend

Die Folgen für die Wirtschaft seien gravierend, so der Deutsche Reiseverband (DRV). Dies gelte ganz besonders für die verheerende Lage von Reisebüros, Reiseveranstalter und der vielen weiteren Dienstleister im Tourismus. Die Branche befinde sich, von einer kurzen Phase der Erholung im Sommer abgesehen, de facto seit einem Jahr im Lockdown – ohne eine Perspektive.

Die Menschen in der Reisebranche bräuchten aber nichts dringender als eine Perspektive. Viele müssten bereits ihr Geschäft aufgeben oder stünden kurz vor der Insolvenz. Für den Reiseverband sei klar: "Wer ganze Wirtschaftszweige in den Lockdown schickt, muss auch Konzepte für den Restart vorlegen. Dazu müssen Politik und Reisewirtschaft im engen Dialog abstimmen, in welchen Schritten und unter welchen Bedingungen die Branche ihr Geschäft wieder aufnehmen kann. Öffnungsszenarien, Stufenpläne und inzidenzbasierte Teststrategien liegen auf dem Tisch und müssen jetzt zeitnah verabschiedet werden, um der Reisebranche endlich die dringend notwendige Zukunftsperspektive zu geben. Dass Gesundheit dabei oberste Priorität hat, ist selbstverständlich."

Die neuen Bund-Länder-Beschlüsse im Überblick

Bund und Länder appellieren wieder an Bürgerinnen und Bürger: «Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an», schreiben sie in ihrem neuesten Beschluss. Wenn die Mutation des Corona-Virus sich als deutlich ansteckender erweise, dann sei eine «weitere deutliche Verschärfung» der Lage wahrscheinlich. Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen werden bis zunächst zum 14. Februar verlängert, im Detail justierten Bund und Länder nach:

KONTAKTE: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.

MASKEN: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

KITAS & SCHULEN: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.

ALTEN- & PFLEGEHEIME: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

GOTTESDIENSTE: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

ARBEIT & HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.

STEUERFÖRDERUNG FÜR COMPUTER: Wer sich «bestimmte digitale Wirtschaftsgüter» zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können - rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um «Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung».

HOTSPOTS: In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.

IMPFUNGEN: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.

VIRUS-MUTATIONEN: Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.

GESUNDHEITSÄMTER: Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

CORONA-HILFEN: Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher werden, die Hilfen ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.

NÄCHSTE SCHRITTE: Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine «sichere und gerechte Öffnungsstrategie» erarbeiten.

WEITER GILT UNTER ANDEREM: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.

(Mit Material der dpa)


 

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