Bundesarbeitsgericht erklärt Betriebsratswahlen bei Lieferdiensten für unwirksam

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einer Grundsatzentscheidung die Anforderungen an die Mitbestimmung in der sogenannten Plattformökonomie präzisiert. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, reichen reine Liefergebiete ohne eigene Managementstrukturen nicht aus, um einen eigenen Betriebsrat zu wählen. Damit wurden vorangegangene Wahlen in mehreren deutschen Städten für ungültig erklärt.

Fehlende organisatorische Selbstständigkeit in Liefergebieten

Hintergrund der Verfahren waren Anfechtungen eines bundesweit tätigen Essenslieferanten. Das Unternehmen unterscheidet zwischen seinem Hauptsitz, sogenannten Hub-Cities mit Verwaltungspersonal, und Remote-Cities. In Letzteren sind ausschließlich Auslieferungsfahrer tätig, deren Arbeitsalltag nahezu vollständig über eine App gesteuert wird. In Städten wie Braunschweig, Kiel und Bremen hatten die dortigen Fahrer in den Jahren 2022 und 2023 eigene Arbeitnehmervertretungen gewählt.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen und erklärte diese Wahlen für unwirksam. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den Liefergebieten weder um eigenständige Betriebe noch um selbstständige Betriebsteile im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Eine betriebsratsfähige Einheit setze zwingend eine eigene organisatorische Leitung oder zumindest ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus.

Digitale Steuerung ersetzt keine Leitungsmacht

Das Gericht stellte klar, dass diese gesetzlichen Maßstäbe auch dann gelten, wenn die Arbeit digital organisiert wird. Die bloße Zusammenfassung von Fahrern in einem Liefergebiet und die Erstellung eines gemeinsamen Dienstplans genügen demnach nicht für die Bildung eines Betriebsrats. Auch die Tatsache, dass die Beschäftigten vor Ort eine Interessengemeinschaft bilden, ersetze die fehlende Leitungsmacht nicht.

„Eine organisatorische Einheit ist ein Betrieb, wenn sie in den wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheiten von einer einheitlichen, für diese Einheit bestehenden Leitung gesteuert wird“, so die Begründung des Gerichts. Da die personellen Entscheidungen zentral am Unternehmenssitz getroffen werden und in den Außenstandorten keine lokale Führungsebene existiert, fehlt die rechtliche Grundlage für separate Gremien.

Gewerkschaft kritisiert Realitätsferne der Entscheidung

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) reagierte mit deutlicher Kritik auf das Urteil. Mark Baumeister, NGG-Referatsleiter Gastgewerbe, erklärte: „Das BAG blendet unserer Auffassung nach die Realität digital gesteuerter Arbeit aus. Wer Beschäftigte per App steuert, kontrolliert und sanktioniert, übt Leitungsmacht aus – auch ohne physische Präsenz.“

Die Arbeitnehmervertreter befürchten, dass Plattformunternehmen durch diese Rechtsprechung Mitbestimmungsstrukturen systematisch erschweren können. Die Gewerkschaft fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungslücken zu schließen, um die Mitbestimmung in der Kurierbranche rechtssicher zu verankern. Dies sei insbesondere angesichts von Berichten über geplante Auslagerungen an Subunternehmen notwendig, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.