Bundesarbeitsgericht erklärt Betriebsratswahlen bei Lieferdiensten für unwirksam

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einer Grundsatzentscheidung die Anforderungen an die Mitbestimmung in der sogenannten Plattformökonomie präzisiert. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, reichen reine Liefergebiete ohne eigene Managementstrukturen nicht aus, um einen eigenen Betriebsrat zu wählen. Damit wurden vorangegangene Wahlen in mehreren deutschen Städten für ungültig erklärt.

Fehlende organisatorische Selbstständigkeit in Liefergebieten

Hintergrund der Verfahren waren Anfechtungen eines bundesweit tätigen Essenslieferanten. Das Unternehmen unterscheidet zwischen seinem Hauptsitz, sogenannten Hub-Cities mit Verwaltungspersonal, und Remote-Cities. In Letzteren sind ausschließlich Auslieferungsfahrer tätig, deren Arbeitsalltag nahezu vollständig über eine App gesteuert wird. In Städten wie Braunschweig, Kiel und Bremen hatten die dortigen Fahrer in den Jahren 2022 und 2023 eigene Arbeitnehmervertretungen gewählt.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen und erklärte diese Wahlen für unwirksam. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den Liefergebieten weder um eigenständige Betriebe noch um selbstständige Betriebsteile im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Eine betriebsratsfähige Einheit setze zwingend eine eigene organisatorische Leitung oder zumindest ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus.

Digitale Steuerung ersetzt keine Leitungsmacht

Das Gericht stellte klar, dass diese gesetzlichen Maßstäbe auch dann gelten, wenn die Arbeit digital organisiert wird. Die bloße Zusammenfassung von Fahrern in einem Liefergebiet und die Erstellung eines gemeinsamen Dienstplans genügen demnach nicht für die Bildung eines Betriebsrats. Auch die Tatsache, dass die Beschäftigten vor Ort eine Interessengemeinschaft bilden, ersetze die fehlende Leitungsmacht nicht.

„Eine organisatorische Einheit ist ein Betrieb, wenn sie in den wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheiten von einer einheitlichen, für diese Einheit bestehenden Leitung gesteuert wird“, so die Begründung des Gerichts. Da die personellen Entscheidungen zentral am Unternehmenssitz getroffen werden und in den Außenstandorten keine lokale Führungsebene existiert, fehlt die rechtliche Grundlage für separate Gremien.

Gewerkschaft kritisiert Realitätsferne der Entscheidung

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) reagierte mit deutlicher Kritik auf das Urteil. Mark Baumeister, NGG-Referatsleiter Gastgewerbe, erklärte: „Das BAG blendet unserer Auffassung nach die Realität digital gesteuerter Arbeit aus. Wer Beschäftigte per App steuert, kontrolliert und sanktioniert, übt Leitungsmacht aus – auch ohne physische Präsenz.“

Die Arbeitnehmervertreter befürchten, dass Plattformunternehmen durch diese Rechtsprechung Mitbestimmungsstrukturen systematisch erschweren können. Die Gewerkschaft fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungslücken zu schließen, um die Mitbestimmung in der Kurierbranche rechtssicher zu verankern. Dies sei insbesondere angesichts von Berichten über geplante Auslagerungen an Subunternehmen notwendig, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.